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Landesregierung legt bei digitaler Transformation nach: Handlungsplan und Programm „Digitale Verwaltung“

  • Hannover

HANNOVER. Nach Vorlage des „Gesetzes über digitale Verwaltung und Informationssicherheit“ (NDIG) geht das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport jetzt den nächsten Schritt in Richtung der digitalen Umgestaltung der Verwaltung. Am heutigen Dienstag wurde der Handlungsplan „Digitale Verwaltung und Justiz“ und das neue Programm „Digitale Verwaltung“ beschlossen. Das Thema „Digitale Verwaltung“ wird auch im Masterplan Digitalisierung aufgeführt, den die Landesregierung am 21.08.2018 beschlossen hat.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, betont: „Auf meinen Vorschlag hin hat die Landesregierung heute Maßnahmen beschlossen, mit denen die Digitalisierung der Verwaltung in den kommenden Jahren konsequent umgesetzt wird. Mir ist besonders wichtig“, so Minister Boris Pistorius weiter, „dass die Nutzung der digitalen Dienste für Bürgerinnen und Bürger spürbar leichter wird. Das gilt gerade für die Bereiche Familie und Kind, Arbeit, Bauen & Wohnen oder auch Gesundheit. Ebenso profitieren Unternehmen in den üblichen Querschnittsbereichen im Kontakt mit der Verwaltung.“

Im Handlungsplan „Digitale Verwaltung und Justiz“ werden zunächst diejenigen Maßnahmen festgelegt, die sich aus den Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ergeben. Eine zentrale Rolle übernehmen hierbei der Aufbau eines niedersächsischen Verwaltungsportals und die damit verbundene Anbindung an den Portalverbund von Bund und Ländern. Das Verwaltungsportal ermöglicht sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Unternehmen, zu den verschiedensten Anliegen die passende Verwaltungsleistung zu finden. Für alle Verwaltungsleistungen werden grundsätzlich Online-Verfahren bereitgestellt – ausgenommen werden diejenigen, bei denen eine elektronische Erledigung faktisch unmöglich oder unzulässig ist. In diesem Zusammenhang sieht der Handlungsplan auch Servicekonten und rechtssichere elektronische Zahlungsdienste vor. Damit wird die vollständige elektronische Abwicklung der meisten Verwaltungsleistungen, beispielsweise durch elektronische Formulare, oder bei komplizierteren Antragsverfahren durch komfortable Assistenzsysteme zukünftig möglich.

Außerdem werden durch den Handlungsplan die verwaltungsinternen Prozesse der Landesverwaltung umgestaltet. Die Kontaktaufnahme mit Bürgerinnen und Bürgern sowie mit Unternehmen und die sich anschließende Entgegennahme, Bearbeitung, Bescheiderstellung und abschließende Ablage von Anträgen und anderen Dokumenten sollen weitestgehend elektronisch unterstützt ablaufen. Dabei ist unter anderem die verstärkte Einführung der elektronischen Aktenführung erforderlich. Aber auch die Anbindung und der Ausbau zahlreicher interner IT-Fachverfahren sind ein wichtiges Ziel auf dem Weg zur digitalen Umgestaltung der Verwaltung.

Im Rahmen des Programms „Digitale Verwaltung“ wird die Digitalisierung aller Verwaltungsleistungen und internen Geschäftsprozesse in 16 Einzelprojekten realisiert. Eine Gesamtprogrammleitung beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport wird die thematisch eng zusammenhängenden Einzelprojekte zentral steuern und ihren jeweiligen Fortschritt überwachen. Die 16 Einzelprojekte laufen im Wesentlichen bis Ende des Jahres 2022. Spätestens dann müssen die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes erfüllt sein. Für das gesamte Programm werden ca. 160 Millionen Euro bereitgestellt.

Der Handlungsplan listet zudem Digitalisierungsvorhaben innerhalb der Justiz auf. Nach der Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs zum 1. Januar 2018 mittels des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) werden in den nächsten Jahren auch die Geschäftsabläufe in den Gerichten und Staatsanwaltschaften umfassend digitalisiert. Die Koordinierung und Einführung der digitalen Justiz bündelt das Niedersächsische Justizministerium im Programm „eJuNi elektronische Justiz Niedersachsen“. Daneben werden die IT-Fachverfahren modernisiert. Sie sollen die Beschäftigten bei der künftigen rein elektronischen Verfahrensbearbeitung optimal unterstützen.

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