Donnerstag, 20. März 2025

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Sport: Nachfolgeregelung für Solidarbeitrag gefunden

HILDESHEIM. Der 2009 eingeführte Solidarbeitrag der Sportvereine wird zum 1. Januar 2019  bis zunächst 31. Dezember 2023 (Ende des Zukunftsvertrages mit dem Land Niedersachsen) von einem Hallennutzungsentgelt ersetzt. Darauf haben sich die Stadtverwaltung, der KreisSportBund Hildesheim und die Hildesheimer Vereine verständigt. Der Stadtrat entscheidet über die entsprechende Vorlage 18/336.

Sind sich einig, eine gute Lösung für die Nachfolgeregelung zum Solidarbeitrag des Sports gefunden zu haben (v. l.): Malte Spitzer (Stadt Hildesheim, Dezernent für Soziales, Jugend, Schule und Sport), Jürgen Nowak (Stadt Hildesheim, Bereichsleiter Schule und Sport), Dennis Münter (Geschäftsführer KSB) und Frank Wodsack (Vorsitzender KSB).

„Damit wurde nach jahrelangen Verhandlungen nun eine Lösung gefunden, die allen Seiten gerecht wird und die Vielfalt des Vereinssports in unserer Stadt nicht gefährdet, sondern fördert“, so Malte Spitzer (Dezernent für Jugend, Soziales, Schulen und Sport). „Für uns als Verhandlungsführer der Hildesheimer Sportvereine ist es wichtig gewesen, einen Weg zu finden, den alle betroffenen Vereine mitgehen können. Oberstes Ziel war dabei immer, dass kein Verein sich schlechter stellen sollte im Vergleich zu der bisherigen Regelung. Dies ist uns ausdrücklich gelungen“, sagt Frank Wodsack, Vorsitzender des KreisSportBund Hildesheim.

Zur Vorbereitung der Neuregelung fanden zahlreiche Gespräche zwischen der Stadt und dem KSB sowie mehrere Sitzungen einer Arbeitsgruppe mit politischen Vertreterinnen und Vertretern statt. Dabei wurde deutlich, dass eine weitere Verlängerung der Solidar­beitragsregelung auch mit Blick auf die bedarfsgerechte Nutzung der Hallen und die Änderun­gen des Umsatzsteuergesetzes nicht mehr als zukunftsfähig betrachtet wird. Stattdessen wird eine Entgeltregelung angestrebt, die in Abkehr von der nutzungsunabhän­gigen Finanzierung über den Solidarvertrag die Belastung der Sportvereine nunmehr auf die tatsächliche Nutzung der Hallen abstellt. Insgesamt soll dabei das Gesamtbelastungs­volumen der Vereine gesenkt werden, ohne jedoch den städtischen Zuschussbedarf für die Sportförderung zu erhöhen. Nutzbar sind dabei Vorsteuereffekte, die bei Entgelterhebungen durch Betriebe gewerblicher Art (BgA) abgebildet werden können.

Das Einnahmeziel beträgt bis Ende 2023 circa 185.000 Euro (netto) jährlich. Die städtischen Leistungen der Sportförderung, also der Sportflächenpflegezuschuss (120.000 Euro brutto), die Übungsleiterzuschüsse  (46.000 Euro) und die investiven Sport­zuschüsse an Vereine (50.000 Euro) bleiben erhalten. Die Stadt  verzichtet weiterhin im bisheri­gen Umfang auf die Geltendmachung von Pacht- und Erbbauzinsen für Sport- und Vereinsflächen. „Kurzum: Mit der nun erarbeiteten Lösung wird der Sport gestärkt, die Vereinsvielfalt unterstützt und der Zukunftsvertrag eingehalten“, so Spitzer. Um weiterhin in der Verbindlichkeit gegenüber dem Land zu bleiben, wird die Auskömmlichkeit der über die Entgelte erzielten Einnahmen Anfang 2021 evaluiert und bei Abweichungen die Entgeltordnung Mitte 2021 angepasst.

„Mit dem Umstellungsprozess auf die Entgelterhebung wird die große Mehrheit der Hallen ­nutzenden Vereine finanziell entlastet“, berichtet Malte Spitzer. Gleichwohl werde es in Einzelfällen zu höheren Vereinszahlungen kommen, die über einen „Sportfonds zum Erhalt der Hildesheimer Vereinsvielfalt“ aufgefangen werden sollen.

„Die vielen Gespräche und Verhandlungen zwischen Politik, Verwaltung und den Vereinen haben sich gelohnt. Am Ende konnte für die jetzige Nachfolgeregelung unter den betroffenen Vereinen ein einstimmiges Ergebnis erzielt werden“, so Dennis Münter, Geschäftsführer des KreisSportBund Hildesheim.

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