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Schließung eines Bordellbetriebes

HILDESHEIM. Am Vormittag des 06.11.2018 überprüften Beamte des Landkreises Hildesheim, der Polizei Hildesheim sowie des Zolls einen Bordellbetrieb in der Porschestraße in Hildesheim, da dieser ohne Erlaubnis betrieben worden ist.

Am 01.07.2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft getreten. Daraus geht u.a. hervor, dass für den Betrieb von Prostitutionsstätten eine Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich ist. Eine entsprechende Erlaubnis wurde für den Betrieb in der Porschestraße bei der zuständigen Behörde, in dem Fall der Landkreis Hildesheim, allerdings nie beantragt. Somit lag ein illegaler Betrieb vor. Diese geraten nun verstärkt in den Fokus, nachdem der Landkreis bereits einige Betriebe erlaubt hat.

Bei der Kontrolle wurden sieben Prostituierte in sechs Appartements angetroffen und überprüft. Gegen eine der Personen leitete der Zoll eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen illegaler Arbeitsaufnahme ein.

Der Landkreis untersagte den weiteren Betrieb des Bordells. Die Appartements wurden versiegelt. Weitere Maßnahmen trifft der Landkreis Hildesheim in eigener Zuständigkeit.

jpm/ots

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