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Vermarktung Baugebiet Großer Kamp

HILDESHEIM. Mit dem „Großen Kamp“ bringt die Stadt Hildesheim im Südwesten der Stadt in landschaftlich reizvoller Umgebung ein Neubaugebiet mit insgesamt 35 Grundstücken für Einfamilienhäuser an den Markt. Vermarktungsbeginn ist der 1. Dezember, Bewerbungen können ab dann bis zum 11. Januar 2019 eingereicht werden. Kaufinteressierte haben noch bis zum 30. November die Möglichkeit, sich in die Kaufinteressentenliste aufnehmen zu lassen, um so zusätzliche Punkte im Bewerbungsverfahren zu erhalten. Eine Bebauung der Grundstücke wird voraussichtlich ab Mitte 2019 möglich sein.

Die Vermarktung der Grundstücke erfolgt auf der Grundlage der vom Rat beschlossenen Vergaberichtlinien. Demnach werden die einzelnen Bewerbungen nach bestimmten Kriterien bepunktet und so ein Ranking der Bewerbungen hergestellt. Als Vergabekriterien werden die Kinder der Kaufinteressierten berücksichtigt, ebenso wie gesundheitliche Beeinträchtigungen (Grad der Behinderung ab 50 oder Pflegegrad), die Eintragung in der Kaufinteressentenliste (bis zum 30.11.2018) und der Bezug der Einliegerwohnung durch ein Eltern- oder Großelternteil.

Im Baugebiet Großer Kamp sollen insgesamt 29 Baugrundstücke verkauft werden. Die Grundstücke sind eingeteilt in fünf Preiszonen (siehe Anlage):

  • fünf Grundstücke werden zu einem Quadratmeterpreis von 185 Euro/qm,
  • zwei Grundstücke zu einem Preis von 195 Euro/qm (zzgl. Kosten für den Erwerb des Privatweges und die bauliche Herrichtung des Weges),
  • elf Grundstücke zu 220 Euro/qm,
  • sechs Grundstücke zu 250 Euro/qm,
  • fünf Grundstücke zu 265 Euro/qm

verkauft.

Für die übrigen sechs Grundstücke wird die Stadt im Namen der Johannishofstiftung Erbbaurechte bestellen. Die jährlichen Erbbauzinsen liegen zwischen 1.853 Euro und 2.902 Euro.

Alle erforderlichen Informationen werden ab Beginn der Bewerbungsfrist (1. Dezember) auf www.hildesheim.de/grosserkamp zur Verfügung gestellt. All diejenigen, die auf der Kaufinteressentenliste eingetragen sind, erhalten noch einmal eine persönliche Nachricht über den Vermarktungsbeginn und das Verfahren.

Für Fragen und weitergehende Informationen steht Bettina Peter (Stadt Hildesheim, Fachbereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften) unter Telefon 05121 301-1523 beziehungsweise unter grosser-kamp@stadt-hildesheim.de gerne zur Verfügung.

PR
Foto: Walter Wallott / Archivbild

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