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Kontrolle des Hildesheimer Taxigewerbes

HILDESHEIM. In den Abendstunden des 22.02.2019 führten 28 Einsatzkräfte der Polizei, des Zolls sowie der Stadt Hildesheim in einer gemeinsamen Aktion Kontrollen des Hildesheimer Taxigewerbes durch.

Hintergrund waren Überprüfungen hinsichtlich arbeitsrechtlicher Verstöße, des Vorliegens erforderlicher Genehmigungen sowie straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften.

Dazu wurden stationäre Kontrollstellen am Hindenburgplatz und am Hauptbahnhof eingerichtet. Ferner wurden mobile Taxikontrollen im Stadtgebiet durchgeführt.

Im Rahmen der Aktion wurden insgesamt 30 Taxen kontrolliert.

Seitens der Stadt wurden 25 Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz und die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) festgestellt. Hierbei handelte es sich überwiegend um kleinere Verstöße, wie zum Beispiel das Nichtmitführen erforderlicher Unterlagen. Die Festlegung, in welchen Fällen ein Bußgeldverfahen eingeleitet wird, erfolgt in der Nachprüfung.

Der Zoll stellte in vier Fällen einen Verdacht auf arbeitsrechtliche Verstöße fest, die noch eine Nachprüfung erfordern.

Durch die Polizei wurden 12 Verkehrsordnungswidrigkeiten festgestellt. Entsprechende Verfahren wurden eingeleitet.

In zwei Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt, da die Fahrer ihre Personenbeförderungsscheine nicht mitführten. Diese konnten im Nachgang jedoch vorgelegt werden.

Insgesamt waren die Einsatzkräfte mit dem Ergebnis der Kontrollen zufrieden.

jpm/ots

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