Zum Inhalt springen

Masern jetzt auch an der Oskar-Schindler-Gesamtschule – Gesundheitsamt überprüft am Freitag Impfausweise

Landkreis HILDESHEIM. Die Laborbefunde sind eindeutig: es gibt sechs weitere Masernfälle in Hildesheim. Nicht nur vier Kontaktpersonen von Erkrankten, sondern auch zwei Kinder der Oskar-Schindler-Gesamtschule sind mittlerweile labordiagnostisch bestätigt an Masern erkrankt. Deshalb wird das Gesundheitsamt am Freitag den Impfstatus aller Schülerinnen und Schüler, aller Lehrkräfte und anderer an der Schule beschäftigen Personen überprüfen und auch hier ggf. wieder Schulbetretungsverbote aussprechen müssen. Bereits gestern wurden die Eltern der Schülerinnen und Schüler der betroffenen Jahrgangsstufe über den Masernverdacht informiert. Nachdem sich der Verdacht nunmehr bestätigt hat, erhalten noch heute die Eltern aller Schülerinnen und Schüler der Oskar-Schindler-Gesamtschule schriftliche Informationen zum weiteren Procedere.

Im Landkreis Hildesheim sind damit aktuell 17 Masernerkrankungen seit Jahresbeginn offiziell bestätigt. Aber auch in anderen Regionen Niedersachsens sind einzelne Maserninfektionen gemeldet worden.

Ergänzende allgemeine Informationen:

Wieso sind Masern so gefährlich?

Masern zählen zu den Erkrankungen mit der höchsten Ansteckungswahrscheinlichkeit. Diese beträgt für Personen, die nicht immun sind, nahezu 100 Prozent. Säuglinge und Kleinkinder haben ein besonders hohes Risiko im Rahmen einer Masernerkrankung Komplikationen zu erleiden. Maserninfektionen während der Schwangerschaft bei nicht-immunen Frauen gehen mit einem erhöhten Risiko für Fehl- und Frühgeburten, für ein niedrigeres Geburtsgewicht und angeborene Fehlbildung einher, Immunsupprimierte sind im Hinblick auf einen schweren Krankheitsverlauf besonders gefährdet. Selten werden Maserninfektionen bei geimpften Personen, sog. Durchbruchserkrankungen nach primärem oder sekundärem Impfversagen, beobachtet, die dann ein abgeschwächtes Krankheitsbild aufweisen.

Nach einer Masernvirusinfektion ist das Immunsystem der erkrankten Person für mindestens sechs Wochen stark geschwächt. Als Konsequenz kann vorübergehend eine erhöhte Empfänglichkeit für bakterielle Superinfektionen bestehen; am häufigsten treten Mittelohrentzündung, Bronchitis, Lungenentzündung und Durchfallerkrankungen auf.

Eine besonders gefürchtete Komplikation ist die akute postinfektiöse Enzephalitis (Gehirnentzündung). Sie tritt in etwa 0,1 % der Fälle etwa vier bis sieben Tage nach Auftreten des charakteristischen Hautausschlags auf. Die Symptome sind Kopfschmerzen und Fieber, aber auch Bewusstseinsstörungen bis hin zum Koma können die Folge sein. Bei etwa 10 bis 20 % der Betroffenen endet diese Erkrankung tödlich, bei weiteren 20 bis 30 % muss mit bleibenden Schäden am Zentralen Nervensystem gerechnet werden.

Eine Spätkomplikation von Masern insbesondere bei Kindern unter fünf Jahren ist die subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE). Sie tritt durchschnittlich sechs bis acht Jahre nach überstandenen Masern auf. Symptome sind u.a. geistiger Abbau (typisch sind Schulschwierigkeiten), Verhaltensveränderungen, Bewegungsstörungen, Krampfanfälle, Demenz, fortschreitende Teilnahmslosigkeit und Koma. Die SSPE führt schließlich immer zum Tod. Zum Glück tritt diese meistens über ein bis drei Jahre progredient verlaufende Krankheit nur sehr selten auf. Die Entstehung der durch Masernviren hervorgerufenen Krankheit mit all ihren Facetten ist noch unbekannt.

Masern sind weltweit verbreitet. In Afrika und Asien gehören sie zu den zehn häufigsten Infektionskrankheiten und der Anteil tödlicher Verläufe ist besonders hoch. In Deutschland beträgt die Wahrscheinlichkeit, an Masern zu sterben, ein Todesfall pro 1.000 Masernerkrankte. Die Einführung der Masernimpfung (DDR: 1970, BRD: 1973) hat zwar zu einem Rückgang der Masernerkrankungen in Deutschland geführt, aufgrund unzureichender Impfquoten kommt es jedoch immer wieder zu zeitlich begrenzten regionalen bis bundesweiten Ausbrüchen mit zum Teil langen Infektionsketten.

Wie sind die Ansteckungswege?

Die Übertragung des Erregers erfolgt durch Tröpfcheninfektion z.B. beim Husten, Niesen oder Sprechen. Schon kurze und flüchtige Kontakte mit Erkrankten während der Infektionsphase können zu einer Erkrankung von empfänglichen Personen führen. Dabei reicht es sogar aus, wenn sich ein Erkrankter zwei Stunden zuvor im gleichen Raum aufgehalten hat oder z.B. mit dem gleichen Bus gefahren ist.
Die Zeit von der Ansteckung bis zum Auftreten von Krankheitszeichen kann acht bis 21 Tage betragen. Die Gefahr der Ansteckung besteht etwa drei bis fünf Tage, bevor sich bei der erkrankten Person Hauterscheinungen zeigen, und bis zu vier Tagen danach. Krankheitszeichen sind Fieber, trockener Husten, wässriger Schnupfen, Bindehautentzündung und bräunlich-rosafarbene, leicht erhabene, zusammenfließende Hautflecken, die am dritten bis siebten Tag nach Auftreten der ersten Symptome im Gesicht und hinter den Ohren beginnen und vier bis sieben Tage bestehen bleiben. Die Erkrankung kann schwer verlaufen.

Wie kann man sich vor Masern schützen?

Personen, die zweimal gegen Masern geimpft sind, oder die Erkrankung früher durchgemacht haben, sind weitgehend vor der Erkrankung geschützt. Die Unterbrechung von Infektionsketten gelingt, wenn die Bevölkerung zu mindestens 95 Prozent immun ist. Personen entsprechender Altersgruppen, die bisher nur einmal gegen Masern geimpft wurden, sollten die fehlende Impfung unverzüglich nachholen.

PR

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.