Masernimpfpflicht: Betroffene Personen müssen mit Ablauf des 31. Juli Nachweis erbringen
Das Masernschutzgesetz gilt seit dem 1. März 2020. Danach müssen neu aufzunehmende bzw. neu einzustellende Personen der Einrichtungsleitung den Nachweis über bestehenden Impfschutz oder Immunität gegen Masern vor Beginn ihrer Betreuung oder ihrer Tätigkeit vorlegen, sonst dürfen sie weder in der jeweiligen Einrichtung betreut, noch in dieser tätig werden. Personen, die am 1. März 2020… Weiterlesen: Masernimpfpflicht: Betroffene Personen müssen mit Ablauf des 31. Juli Nachweis erbringen
