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Neue laborbestätigte Masernerkrankungen

Landkreis HILDESHEIM. Im Landkreis Hildesheim sind jetzt 21 Masernerkrankungen seit Jahresbeginn offiziell bestätigt. Am Freitag (08. März) werden vier Teams des Gesundheitsamtes die Impfpässe aller Schülerinnen und Schüler sowie aller an der Oskar-Schindler-Gesamtschule beschäftigten Personen überprüfen. Für die Personen, die keine Immunität gegen Masern nachweisen können, wird – wie zwei Wochen zuvor am Gymnasium Andreanum – ein Schulbetretungsverbot ausgesprochen werden.

Allen, die bereits an Masern erkrankt sind oder sich möglicherweise infiziert haben könnten, wird vom Gesundheitsamt zudem geraten, zuhause zu bleiben und insbesondere den Kontakt zu ungeimpften Dritten zu vermeiden. Nur so kann verhindert werden, dass sich die Masern weiter ausbreiten.

Keine Sorgen müssen sich hingegen diejenigen machen, die zweimal gegen Masern geimpft wurden oder die Erkrankung schon früher durchgemacht haben.

Alle, die sich jetzt noch impfen lassen möchten, können dies beim Hausarzt / Hausärztin ihres Vertrauens tun. Eine frühere Impfung, die ggf. nicht dokumentiert wurde, ist hierbei kein Hinderungsgrund. Ein belastbarer Schutz baut sich nach ca. zwei Wochen auf. Für einen sicheren und kompletten Impfschutz ist jedoch eine zweite Impfung nach vier Wochen zwingend erforderlich. Impfstoff steht ausreichend zur Verfügung.

Impfstoffe gehören grundsätzlich zu den am besten kontrollierten Arzneimitteln. Moderne Impfstoffe sind außerdem sehr gut verträglich. Schwerwiegende unerwünschte Arzneimittelnebenwirkungen sind extrem selten. Im Vergleich dazu: bei jedem zehnten Kind kann es im Rahmen einer Masernerkrankung zu Komplikationen mit schweren bleibenden Schäden kommen; im schlimmsten Fall ist auch ein tödlicher Verlauf möglich.

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