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Autobahnpolizei zieht betrunkenen Fahrzeugführer aus dem Verkehr

HILDESHEIM. Am heutigen Morgen hielten Beamte der Autobahnpolizei Hildesheim einen Pkw-Führer an, der auf der A 7 deutlich alkoholisiert in Richtung Hannover unterwegs war. Der Mann versuchte sich zunächst der Kontrolle zu entziehen, konnte aber letztlich an der Anschlussstelle Drispenstedt von der Autobahn gelotst werden.

Gegen 06:40 Uhr ging bei der Autobahnpolizei der Hinweis auf einen roten VW Polo ein, der in Richtung Norden unterwegs war und bei dessen Fahrer der Verdacht bestand, dass er sein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führe.

Eine Streifenbesatzung der Autobahnpolizei Hildesheim stellte den Pkw kurze Zeit später etwa in Höhe des Dreiecks Salzgitter fahrend fest. Dabei fiel den Beamten auf, dass der Polo in leichten Schlangenlinien unterwegs war. Die Beamten setzten sich vor das Fahrzeug und gaben dem Fahrzeugführer eindeutige Signale dem Streifenwagen zu folgen, was der Mann zunächst auch tat. Die Beamten beabsichtigten das Fahrzeug an der Tank- und Rastanlage Hildesheimer Börde Ost anzuhalten und zu kontrollieren. Als sich der Streifenwagen und der dahinter befindliche Polo schon auf dem Verzögerungsstreifen befanden, zog der Fahrzeugführer plötzlich wieder nach links auf den Hauptfahrstreifen und setzte seine Fahrt in Richtung Norden fort. Die Beamten folgten dem VW und forderten Verstärkung an. An der Anschlussstelle Hildesheim setzte sich ein zweiter Streifenwagen vor den Polo. Der andere Streifenwagen blieb dahinter. Kurz darauf gelang es den Beamten das Fahrzeug an der Anschlusstelle Drispenstedt von der Autobahn zu leiten.

Bei dem Fahrzeugführer handelte es sich um einen 51-jährigen Mann Knüllwald in Hessen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,8 Promille. Zudem stellte sich heraus, dass der Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.

Der Mann wurde zur Wache in die Schützenwiese verbracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Er wird sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen.

jpm/ots

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