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Drogen bei Wohnungsdurchsuchung beschlagnahmt

HILDESHEIM. Ende Juni ging bei der Polizei Hildesheim ein Hinweis ein, der den Verdacht begründete, dass in einer Wohnung in Hildesheim Drogen konsumiert und mit diesen gehandelt werde. Beamte des 2. Fachkommissariats, das u.a. für die Bearbeitung von
Betäubungsmitteldelikten zuständig ist, nahmen daraufhin die Ermittlungen auf. Im Zuge derer erhärtete sich ein Tatverdacht gegen eine 43-jährige Frau und ihren 18-jährigen Sohn, die gemeinsam in der zur Rede stehenden Wohnung leben.

Das Amtsgericht Hildesheim erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Beschluss zur Durchsuchung der Wohnung der beiden Tatverdächtigen. Ziel war es, Beweismittel aufzufinden, die den bestehenden Tatverdacht untermauern.

Der Beschluss wurde am 05.09.2019 vollstreckt. Bei der Wohnungsdurchsuchung fanden und beschlagnahmten die Ermittler, die von zwei Diensthundeführern mit Rauschgiftspürhunden unterstützt wurden, umfangreiches Beweismaterial. Dazu zählen Marihuana, Amphetamin sowie Ecstasytabletten. Ferner ergab sich im Rahmen der Maßnahmen ein Tatverdacht gegen eine dritte Person wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dabei handelt es sich um
einen 36-jährigen Mann aus Hildesheim.

Letztlich wurde ein aufgefundener Elektroschocker beschlagnahmt, der als Taschenlampe getarnt ist. Bei diesem handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand im Sinne des Waffengesetzes.

Die Ermittlungen dauern an.

ots

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