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Leichen in Wittingen: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

HILDESHEIM. Die Staatsanwaltschaft Hildesheim hat das Ermittlungsverfahren zum Nachteil der in Wittingen tot aufgefundenen Frauen eingestellt. Nach den intensiv geführten Ermittlungen ist davon auszugehen, dass die Verstorbenen einen gemeinschaftlichen Suizid begangen haben. Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden haben sich nicht ergeben.

Dies folgt aus dem im Blut der Verstorbenen aufgefundenen Medikamentencocktail sowie nicht vorhandener äußerer Spuren von Gewalteinwirkung. Die in Auftrag gegebene feingewebliche Untersuchung hat dieses Ergebnis bestätigt. Nähere Anhaltspunkte zum Zeitpunkt des Todes konnte die Untersuchung nicht erbringen. Auch haben die Ermittlungen keine Hinweise auf weitere, in der Wohnung anwesende Personen ergeben. Bereits die Auffindesituation in der Wohnung deutete auf eine Selbsttötung hin und konnte durch die umfangreichen Ermittlungen untermauert werden.

Weitere Details werden unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen der Verstorbenen und deren Angehöriger nicht bekannt gegeben.

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