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Polizei warnt: Vorsicht vor Jobangeboten als Finanz- oder Warenagenten

HILDESHEIM. Bei der Polizei Hildesheim wurden jüngst zwei Fälle bekannt, bei denen ein 26-jähriger Mann und eine 34-jährige Frau nach einer Jobsuche als Finanzagenten tätig wurden. Bei der Annahme solcher Tätigkeiten ist jedoch Vorsicht geboten, da man sich wegen leichtfertiger Geldwäsche strafbar machen könnte.

Bei dieser Masche suchen sich die Täter ihre Opfer über das Internet oder Zeitungsannoncen. Es handelt sich um Jobangebote, die auf den ersten Blick legal und seriös erscheinen, wenig Aufwand erfordern und einen guten Verdienst versprechen.

Opfer, die sich dadurch angesprochen fühlen, bewerben sich auf die Anzeigen und geben dabei schon die ersten Daten von sich preis. Nach Zustandekommen eines Arbeitsvertrages wird den Opfern im weiteren Verlauf der Aufgabenbereich erläutert. Dieser besteht in Regel darin, ihr Girokonto zur Verfügung zu stellen. Sobald dort Geld eingeht, bekommen Sie eine Mitteilung, wo und wie das Geld weiter zu transferieren ist oder das Geld in sogenannte Kryptowährungen umzuwandeln und diese entsprechend weiterzuleiten . Oftmals handelt es sich dabei um Konten im Ausland. Alternativ werden die Anschriften der Jobsuchenden (spätere Warenagenten) verwendet, um dorthin Waren zu senden und diese anschließend an von den Tätern benannte Adressen (ebenfalls oft im Ausland) weiterzuleiten.

Um die neuen „Mitarbeiter“ gewinnbringend auszunutzen, erfolgen diese Abläufe innerhalb weniger Tage oder Wochen, bevor die Masche unter Umständen auffliegt.

Diese Vorgehensweise dient der Verschleierung vorausgegangener Betrugstaten, bei denen die Täter an das Geld bzw. Waren gekommen sind.

Die Gelder und Waren werden in der Regel nach Osteuropa verschickt. Dort sitzen dann weitere Agenten, die wiederum Anweisungen der Täter erhalten und ausführen. Der Weg der Waren und Gelder wird somit verschleiert. Die Täter bleiben im Hintergrund, finanzieren mit dem Gewinn weiterhin Straftaten oder ihren persönlichen Luxus.

Die Finanz- bzw. Warenagenten machen sich selbst zu Beschuldigten (leichtfertige Geldwäsche oder Warenbetrug) und müssen sich ggf. auf strafrechtliche Konsequenzen einstellen.

Daher gibt die Polizei folgende Hinweise:

  • Werden Sie nicht Finanz- oder Warenagent
  • Reagieren Sie nicht auf unseriöse Angebote (insbesondere bei Warenlieferungen an Ihre Anschrift oder Überweisungen auf Ihr Konto)!
  • Stellen Sie Ihr Bankkonto keinen fremden Personen zur Verfügung
  • Erstellen Sie nicht im Auftrag fremder Personen ein Bankkonto oder eine Lieferadresse bei einer Packstation
  • Lassen Sie sich nicht mit einem Ausweisdokument vor einer Webcam aufnehmen und stellen dieses fremden Personen zu Verfügung – u.U. werden mit diesen Daten ohne Ihr Wissen Konten eröffnet und missbräuchlich genutzt
  • Geben Sie keine privaten Daten an Unbekannte weiter

Weitergehende Informationen sind im Internet auf der Seite „Ratgeber Internetkriminalität“ des Landeskriminalamtes Niedersachsen unter folgendem Link abrufbar: https://www.polizei-praevention.de/themen-und-tipps/bezahlen-im-internet.html?sword_list%5B0%5D=wallet

jpm/ots

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