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Erörterung zur Planfeststellung für Stichkanalausbau beendet

HILDESHEIM. Die Erörterung zum Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Stichkanals Hildesheim (SKH) ist abgeschlossen. Die geplanten Baumaßnahmen mit dem Neubau der Brücke 395 und Verlegung der Bundesstraße 6, dem Entfall der Brücken 393, 394 und 395/396 sowie die Herstellung der Ufereinfassung für eine Anlage des kombinierten Ladungsverkehr (KV-Anlage) am Stichkanal Hildesheim wurden vom 27. bis 29. November in den Räumen des Kirchenamtes Hildesheim zwischen den Einwendenden, den Behörden sowie den Naturschutzvereinigungen und den Trägern der Vorhaben (TdV) erörtert. Während der gesetzlich vorgegebenen Fristen wurden der Planfeststellungsbehörde bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) Hannover, insgesamt 70 Stellungnahmen und Einwendungen von Behörden, Verbänden und privaten Betroffenen vorgelegt, die an drei Tagen kontrovers erörtert wurden. Ein großer Teil der Kritikpunkte bezog sich auf Eingriffe in die Natur sowie den Entfall der Wirtschaftswegebrücken. In vielen Einwendungspunkten konnte eine Einigung erzielt werden beziehungsweise wird es aufgrund der Erörterung noch weitere Gespräche geben, um eine Einigung zu erzielen. Bezüglich der noch offenen Punkte und der gesamten vorliegenden Planungsunterlagen wird die Planfeststellungsbehörde bei der GDWS in Hannover mit einem Planfeststellungsbeschluss entscheiden. Der Beschluss soll bis Ende des nächsten Jahres ergehen.

Die Planfeststellungsunterlagen stehen im Internet unter der Adresse: https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/300_Stichkanal_Hildesheim.html zur Einsicht bereit.

Hintergrund

Die WSV beabsichtigt den Stichkanal Hildesheim zwischen SKH-km 13,500 bis SKH-km 14,401 auszubauen, um ihn an die aktuelle Schiffsgrößenentwicklung mit Schubverbänden (Länge SV 139 m) und überlange Großmotorgüterschiffe (Länge üGMS 135 m) anzupassen. Die Durchfahrtshöhe unter den Kanal kreuzenden Brücken ist dabei auf 5,25 m über dem Grenzwasserstand anzupassen. Der Grenzwasserstand liegt 20 cm über dem Kanalwasserspiegel. Der Ausbau des Stichkanals Hildesheim ist als vordringliche Maßnahme Bestandteil des Wasserstraßenausbaugesetzes, das der Deutsche Bundestag Ende 2016 beschlossen hat.

Die Stadt Hildesheim plant, eine Anlage für den kombinierten Ladungsverkehr als Hafenerweiterung und im Planungsverbund mit der Gemeinde Giesen den Interkommunalen Gewerbepark Nord zu entwickeln.

Die B6-Brücken, die im Mittelpunkt des Verfahrens stehen, befinden sich im Eigentum der WSV. Die Durchfahrtshöhe ist mit 4,32 m deutlich zu gering. Eine Anpassung der vorhandenen Brücken an den zukünftigen Ausbaustandard ist nicht möglich. Durch die Verlegung des Kreuzungsbauwerks, die die verfestigte Planung der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) zur B6 berücksichtigt, ergeben sich neue Entwicklungspotenziale für die Planungen des als landesbedeutsam eingestuften Interkommunalen Gewerbeparks Nord. In einem gesonderten Verfahren wird durch den Bund der Bau einer neuen Anschlussstelle Hildesheim Nord an die Bundesautobahn 7 (BAB 7) mit Anbindung an die verlegte Bundesstraße geplant. Somit besteht die Chance, Mittel und Baumaßnahmen gezielt zu bündeln und ressortübergreifend (Kommune, Land, Bund) zur Verbesserung der Infrastruktur der Region einzusetzen.

Vorteile der geplanten Maßnahmen

  • Der vorgesehene Ausbau des Stichkanals beginnt und die Höhenbegrenzung an der B6-Brücke wird für die Schifffahrt beseitigt.
  • Der Individualverkehr auf der Bundesstraße 6 kann während des Neubaus der Brücke ungehindert über die vorhandene Trasse weiter geführt werden.
  • Es werden Bau- und Unterhaltungskosten bei dem neuen Brückenbauwerk eingespart, da die B 6 künftig rechtwinklig über den Kanal geführt wird.
  • Es entstehen neue Flächen- und Entwicklungspotenziale für den Hafen Hildesheim beziehungsweise zur Errichtung der geplanten KV-Anlage, da das bisher begrenzende Element, die B6-Brücke, nun weiter nördlich liegt und die Straße entsprechend verläuft.
  • Mit der verlegten B6 entsteht bereits ein Abschnitt des geplanten Zubringers zur geplanten Autobahnanschlussstelle Hildesheim-Nord. Der Anschluss wie auch die KV-Anlage sind wichtige Infrastrukturbausteine zur Entwicklung des landesbedeutsamen Gewerbeprojektes „Gewerbepark Nord“. Die neue Trassenführung folgt dabei dem Vorschlag der von den Räten der Partnerkommunen beschlossenen Rahmenplanung zum Gewerbepark Nord aus dem Jahr 2009.

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