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Notbetreuung in den Schulen auch während der Osterferien

Landkreis HILDESHEIM. Die Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis einschließlich 8 wird auch in den Osterferien sichergestellt. Dies hat die Niedersächsische Landesschulbehörde jetzt mitgeteilt.

Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Erziehungsberechtigte in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören -wie bereits bekannt- insbesondere folgende Berufsgruppen:

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
  • Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
  • Beschäftigte im Bereich Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
  • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Die Aufzählung ist nicht abschließend.

Es hat sich gezeigt, dass Personen insbesondere aus dem Gesundheitsbereich in stärkerem Maß in ihren beruflichen Tätigkeitsbereichen benötigt werden. Daher werden Kinder ab sofort in die Notfallbetreuung auch dann aufgenommen, wenn allein eine Erziehungsberechtigte oder Erziehungsberechtigter zu einer der oben genannten Berufsgruppen zu rechnen ist.

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