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Corona: Wann ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes erforderlich?

Landkreis HILDESHEIM. Weil in der Öffentlichkeit immer wieder das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder gar von Schutzkleidung diskutiert wird, nimmt Dr. Katharina Hüppe, die Leiterin des Hildesheimer Gesundheitsamtes, hierzu noch einmal wie folgt Stellung:

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes durch eine Person, die an einer akuten Atemwegsinfektion erkrankt ist, kann sinnvoll sein. Dadurch kann das Risiko der Ansteckung einer anderen Person durch Tröpfchen, wie sie beim Sprechen, Husten oder Niesen entstehen, verringert werden. Das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes dient dann also dem Fremdschutz. Für die optimale Wirksamkeit ist dabei wichtig, dass der Mund-Nasen-Schutz richtig sitzt, also eng anliegt und bei Durchfeuchtung gewechselt wird.

Es gibt allerdings keine hinreichende Belege dafür, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Ansteckungsrisiko für die Person reduziert, die ihn trägt (Selbstschutz). Vielmehr kann das Tragen einer solchen Maske auch ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugen. Wichtig ist das Einhalten der allgemeinen Hygiene-Regeln wie Abstand halten und regelmäßiges und gründliches Händewaschen.

FFP 2-Masken oder FFP 3-Masken sowie gegebenenfalls weitere Schutzkleidung sollen nur von medizinischem und pflegerischem Personal zum Schutz getragen werden in definitiven Risiko-Situationen, bei diagnostischen oder therapeutischen Eingriffen oder engem Pflegekontakt bei infizierten Patienten oder noch nicht abgeklärtem Verdachtsfall. Im privaten Kontakt mit anderen Menschen ist dieser Schutz nicht erforderlich, unsinnig und sollte auch wegen der sehr begrenzten Ressourcen nicht verwendet werden.

lps

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