Zum Inhalt springen

Entschädigungen für Selbstständige und Freiberufler im Fall einer ausgesprochenen Quarantäne – Ansprechpartner ist das Gesundheitsamt

Landkreis HILDESHEIM. Selbstständige oder Freiberufler sehen derzeit durch die Corona-Krise möglicherweise auch ihre Existenzgrundlage bedroht. Der Staat bietet hierfür verschiedene Möglichkeiten an, um auch diese Gruppen vor dem wirtschaftlichen Aus zu bewahren.

Wurde durch das Gesundheitsamt des Landkreises Hildesheim eine Quarantäne ausgesprochen, so erhalten Arbeitnehmer und Selbstständige bzw. Freiberufler eine Entschädigung für Verdienstausfälle. Zuständig ist hierfür das Gesundheitsamt. Berechtigte sind Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler, gegen die direkt eine Quarantäne von der zuständigen Behörde ausgesprochen wurde. Rechtsgrundlage hierfür ist § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Wer in diese Gruppe fällt, wendet sich per E-Mail an Gesundheit@landkreishildesheim.de oder per Post an Gesundheitsamt, Ludolfingerstr. 2, 31137 Hildesheim. Das Amt versendet umgehend einen entsprechenden Antrag, ein Merkblatt sowie Hinweise zum Datenschutz.

Details sowie weiterführende Informationen zum Thema Entschädigungen für die genannte Zielgruppe sind auf der Website des Landkreises unter www.landkreishildesheim.de/Corona/Entschädigung zu finden.

PR

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.