Zum Inhalt springen

Bei Einkommenseinbußen kann Wohngeld beantragt werden

Landkreis HILDESHEIM. Wer aufgrund der Corona-Krise Kurzarbeitergeld bezieht oder seinen Minijob verliert, hat zum Teil erhebliche Einkommenseinbußen. Für diese Betroffenen besteht aufgrund des Wohngeldstärkungsgesetzes die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Wer bereits Wohngeld empfängt, kann einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

Antragsvordrucke sowie nähere Hinweise und Kontakte der zuständigen Personen in der Wohngeldstelle des Landkreises Hildesheim sind auf der Website des Landkreises unter www.landkreishildesheim.de/Wohngeld zu finden.

PR

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.