Mittwoch, 14. Mai 2025

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Umgang mit Brauchtumsfeuern

Landkreis HILDESHEIM. Das Land Niedersachsen hat aufgrund der Corona-Krise die Durchführung der traditionellen Osterfeuer untersagt. Aber diese sog. Brauchtumsfeuer können auf einen späteren Termin verschoben werden. Pro Gemeinde kann ein neuer Termin und ein Ausweichtermin oder ein Wochenende für das Abrennen des Brauchtumsfeuers festgelegt werden.

Eine solche Verschiebung ändert auch nicht den Charakter des Brauchtums. Der Sinn und Zweck eines Brauchtumsfeuers muss angesichts der derzeitigen Situation nicht von einem bestimmten Tag abhängig sein, sondern kann auch an einem anderen Termin ausreichend gewürdigt werden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich um eine einmalige Verschiebung handelt. Insofern stellt das Abbrennen auch keine unzulässige Abfallentsorgung dar, da nicht das Verbrennen von Abfällen das Ziel ist, sondern die Brauchtumspflege.

Bei der Eröffnung der Möglichkeit einer Verschiebung der Brauchtumsfeuer muss durch die Gemeinde Folgendes beachtet werden:

  • Bestehende Verkehrssicherungspflichten, insbesondere etwaige Gefahren für Kinder und Tiere (Brut- und Setzzeit) bzw. durch Selbstentzündung. Des Weiteren sind die allgemeinen Hinweise für die Durchführung von Brauchtumsfeuern (Umschichten etc.) zu beachten. Pflanzenrückstände, die unter bestimmten Bedingungen zur Selbstentzündung neigen (z.B. Heu), sollten nur auf den für Brauchtumsfeuern geeigneten Plätzen zwischengelagert werden.
  • Anlieferungen von Brennmaterialien sind nur zu einem von der Gemeinde festgelegten Termin für das Abbrennen des Brauchtumsfeuers gestattet.

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