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Ausländische Fahrerlaubnisse länger als sechs Monate gültig

Landkreis HILDESHEIM. Grundsätzlich muss jeder, der in Deutschland wohnhaft ist, seine ausländische Fahrerlaubnis, die er außerhalb eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (oder eines anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) erworben hat, spätestens nach sechs Monaten umschreiben lassen. Dazu ist meistens das Ablegen einer Prüfung erforderlich. Weil wegen der aktuellen Corona-Krise die Fahrschulen derzeit geschlossen haben, ist diese Prüfung derzeit unmöglich. Auch die Erteilung von Einzel-Ausnahmegenehmigungen sowie die Umschreibung der Fahrerlaubnis durch das Straßenverkehrsamt sind zurzeit schwierig. Behördengänge sollen nur noch in dringenden Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, vorgenommen werden.

Deshalb dürfen diejenigen, die sich nach dem 08.10.2019 in Niedersachsen angemeldet haben, ausnahmsweise bis längstens zum 01.04.2021 ihre ausländische Fahrerlaubnis ohne Verlängerung weiter nutzen.

Wichtig: Diese Ausnahmeregelung gilt nicht für die befristeten Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE. Diese müssen auch weiterhin nach längstens fünf Jahre erneuert werden.

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