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Betretungsverbot gilt auch für ambulant betreute Wohngemeinschaften

Landkreis HILDESHEIM. Das bereits vor einigen Wochen ausgesprochene Besuchs- und Betretungsverbot für Alten- und Pflegeheime gilt auch für ambulant betreute Wohngemeinschaften. Dies hat der Landkreis Hildesheim heute mit der Bekanntmachung seiner 4. Allgemeinverfügung zur Ausweitung kontaktreduzierender Maßnahmen angesichts der Corona-Pandemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 noch einmal bekräftigt. Zutritt zu diesen Wohngemeinschaften haben außer den behandelnden Ärzte, Pflegekräften und speziellen Dienstleistern auch weiterhin nur nahestehende Personen von palliativmedizinisch versorgten Bewohnern oder im Einzelfall Seelsorger, Geistliche oder Urkundspersonen sowie Bestatter und Handwerker, deren Leistungen nicht aufgeschoben werden können.

Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort bis einschließlich 18.04.2020.
Den gesamten Text der Allgemeinverfügung incl. Begründung finden Sie hier: https://www.landkreishildesheim.de/media/custom/2829_264_1.PDF?1586430994

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