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EMS-Training o.ä. ist weiterhin verboten

Landkreis HILDESHEIM. Auch der Landkreis Hildesheim hat in den vergangenen Tagen zahlreiche Anfragen bzw. Anträge auf Sondergenehmigungen für den Betrieb von Studios, die sog. Personaltraining anbieten, erhalten.

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat uns darüber informiert, dass das sog. Personal Training mit sog. Elektronischer Muskelstimulation (EMS) wie auch andere sog. Micro-Studios, die Personaltraining anbieten, unter das Verbot des § 1 Abs. 3 Nr. 5 der Nieders. Verordnung vom 17.04.2020 fallen und deshalb geschlossen bleiben müssen. Selbst wenn es sich nicht um Fitness-Studios handeln würde, sind es in jedem Fall Sportanlagen, in denen Sport in geschlossenen Räumen betrieben werden, und deshalb „ähnliche Einrichtungen“ im Sinne der Vorschrift.

Es werden daher auch durch den Landkreis Hildesheim keine Ausnahmegenehmigungen erteilt.

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