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Masken-Pflicht gilt ab Montag – so schützen Sie sich richtig

Landkreis HILDESHEIM. Ab Montag gilt auch in Niedersachsens Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln eine Masken-Pflicht. So hat es das Land am Dienstag entschieden. Auch wenn die Vorgaben des Landes noch nicht im Detail bekannt sind, ist doch schon einiges seitens der Landesregierung dazu in den Medien geäußert worden.

Welche Masken muss / soll man tragen?

Das Land Niedersachsen verlangt keine speziellen Masken, eine einfache Bedeckung von Mund und Nase reicht aus, wenn sie „geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern“. Geeignret sind also auch Schals, Tücher, Buffs sowie aus Baumwolle und andren geeigneten Materialien selbst hergestellte Masken oder ähnliches.
Mehrlagiger medizinischer (chirurgischer) Mund-Nasen-Schutz (MNS) und medizinische Atemschutzmasken (z.B. FFP-Masken) müssen dem medizinischen und pflegerischen Personal vorbehalten bleiben.

Stattdessen sollen Behelfs-Masken (auch Community-Masken genannt) benutzt werden. Die kann jeder einfach selbst herstellen; dazu braucht es nicht einmal Nadel und Faden. Außerdem werden selbst genähte Masken bereits seit geraumer Zeit auch an vielen Stellen zum Kauf angeboten. Halstuch oder Schal dienen genau wie Community-Masken aber auch ein mehrlagiger medizinischer Mund-Nasen-Schutz nicht dem Eigenschutz, sondern dem Schutz Dritter. Trotzdem: wenn alle solche Masken tragen, kann die Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 eingedämmt werden.

Wie trägt man die Masken richtig?

Vor dem Anlegen der Maske sollen die Hände mit Seife gewaschen werden. Beim Anziehen einer Maske die Innenseite nicht berühren. Mund und Nase müssen bedeckt sein. Die Maske muss eng anliegen. Die Maske darf an dem Mund und Nase bedeckenden Teil auch beim Tragen nicht angefasst werden. Sobald die Maske durchfeuchtet ist, muss sie ausgetauscht werden. Auch auf der Außenseite der gebrauchten Maske können sich Erreger befinden. Deshalb sollten nur die Seitenbänder berührt werden. Die gebrauchte Maske muss vorsichtig in einen verschließbaren Plastikbeutel gesteckt oder schnellstmöglich gewaschen werden, um Schimmelbildung zu vermeiden.

Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife).

Wie reinigt man die Masken richtig?

Die Masken müssen täglich bzw. mindestens nach mehrstündigem Gebrauch gewaschen werden. Das muss nicht zwingend in der Waschmaschine bei mindestens 60 Grad sein, sondern geht auch per Hand mit heißem Wasser und Seife. Vor dem nächsten Einsatz müssen die Masken vollständig getrocknet werden. Alternativ wird von verschiedenen Herstellern empfehlen, die gebrauchten Masken 30 min. bei 80 Grad in den Backofen zu legen.

https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html

Wie entsorgt man gebrauchte Masken?

Die ZAH bittet ausdrücklich darum, gebrauchte Masken nur in stabile möglichst reißfeste Abfallsäcke zu verpacken und ebenso wie gebrauchte Taschentücher nicht lose in die Restmüll-Abfalltonne zu werfen.

Wer muss die Masken tragen?

Alle, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren und in Geschäften einkaufen wollen.

Ausnahme:

  • Kinder unter sechs Jahren. Kinder bis zu diesem Alter haben keinen effektiven Hustenstoß und stellen dadurch kein Infektionsrisiko dar. Außerdem würden sie den MNS nicht tolerieren und es auch nicht verstehen, warum sie den tragen müssen und ihn deshalb ständig abziehen. Kinder im Einschulungsalter können MNS tragen, weil sie es auch verstehen.
  • Personen mit Vorerkrankungen, z.B. schwere Herz- oder Lungenerkrankungen. Diesen empfiehlt das Gesundheitsamt ausdrücklich, mit dem behandelten Facharzt zu besprochen ob und ggf. welche Mund-Nasen-Bedecken getragen werden darf. Der Arzte kann dann auch ein entsprechendes Attest ausstellen, wonach das Tragen einer Maske aus medizinischen Gründen nicht erfolgen darf.

Wo müssen die Masken getragen werden?

In allen öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Haltestellen, sowie in allen Geschäften, Apotheken, Sanitätshäusern, bei Optikern und Hörgeräteakustikern und in Drogerien. Das Tragen einer Maske in Banken, Sparkassen und an den Geldautomaten ist nicht vorgesehen.
Wer allein oder mit anderen Personen, mit denen er in einer Wohnung lebt, im Auto fährt, muss keine Maske tragen. Ebenso nicht LKW-Fahrer.

Gelten die üblichen Hygiene-Regeln auch, wenn man eine Maske trägt?

Eindeutig ja ! Auch mit Maske müssen unbedingt die mindestens genauso wichtigen Hygiene-Regeln weiterhin eingehalten werden:

  • 1,5 bis 2 Meter Abstand wahren, insbesondere zu niesenden oder hustenden Personen
  • auf enge Begrüßungszeremonien und Händeschütteln verzichten
  • Hände häufig und gründlich Wasser und Seife waschen
  • Husten oder Niesen in die Ellenbeuge
  • Einwegtaschentücher benutzen, anschließend entsorgen und dann anschließend Hände waschen
  • Bei Krankheitszeichen (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber etc.) zuhause bleiben

https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Mund_Nasen_Schutz.html

https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html

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