Samstag, 6. Juni 2026

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Maskenpflicht auch bei der Schülerbeförderung?

Landkreis HILDESHEIM. Für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und das Warten an den Haltestellen und Gleisen hat das Land Niedersachsen in seiner Verordnung zur Bekämpfung der Corona – Pandemie in § 9 eine Maskenpflicht ausgesprochen. Für die Schülerbeförderung im sog. Freistellungsverkehr gilt diese Verpflichtung rein rechtlich nicht. Es gibt lediglich eine Empfehlung des Nds. Kultusministeriums zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für den Zeitraum der Schülerbeförderung und für die Schulpausen. Trotzdem appelliert der Landkreis an die Eltern, ihre Kinder zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anzuhalten.

Als Träger der Schülerbeförderung hat der Landkreis Hildesheim seine Vertragspartner (RVHi und diverse andere Busunternehmer im Freistellungsverkehr) mit Schreiben vom 24.04.2020 auf die o.g. Verordnung des Landes Niedersachsen aufmerksam gemacht und auf die dort getroffenen Regelungen mit der Bitte um Beachtung hingewiesen. Gleiches gilt auch für alle Schulen in Trägerschaft des Landkreises.

PR