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Gefahrbaum-Fällungen im Berghölzchen

HILDESHEIM. Vom 17. bis 19. Juni finden im Berghölzchen, an den Waldrändern zu den Straßen „Moritzberger Weg“, „Am Probsteihof“ und „Steinbergstraße“ Baumfällungsmaßnahmen aus Verkehrssicherungsgründen statt. Zur Fällung sind 21 abgestorbene Bäume (elf Buchen, drei Eichen, vier Ahornbäume und drei Schwarzkiefern) vorgesehen. Diese Bäume stehen in den Waldrandbereichen, die unmittelbar an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen. Somit ist die Stadt Hildesheim als Eigentümer des Waldes zu erhöhter Verkehrssicherungspflicht nach forstlichen Gesichtspunkten verpflichtet.

Mit Einführung des neuen forstlichen Betriebswerks 2017 wurde die forstliche Bewirtschaftung des Berghölzchens aufgegeben, es werden nur noch verkehrssicherungsrelevante Fällungen vorgenommen. Leider haben die trockenen Jahre 2018, 2019 und jetzt 2020 massiv zu einem Absterben von Bäumen geführt, davon betroffen sind in erster Linie Buchen. Diese sterben von den Kronen her ab, was zu gefährlichen Starkastabbrüchen bis hin zu ganzen abgebrochenen Kronen führt. Daher besteht eine erhöhte Gefahr durch herabfallende Baumteile. Der Eigentümer des an einer öffentlichen Straße liegenden Waldgrundstücks ist mit Rücksicht auf den Straßenverkehr verpflichtet, schädliche Einwirkungen auf den Verkehr durch umstürzende Bäume zu vermeiden. Zudem ist er verpflichtet, den Baumbestand so anzulegen, dass er möglichst gegen Windbruch und Windwurf gesichert ist, um Schäden, die durch umstürzende Bäume im öffentlichen Verkehr entstehen könnten, zu verhindern.

Anders gestaltet es sich auf Wald und Forstwegen, denn wer von dem Betretungsrecht nach den §§ 23 bis 28 Landeswaldgesetz Gebrauch macht, handelt auf eigene Gefahr. Die Waldeigentümer und sonstigen Grundbesitzenden haften insbesondere nicht für:

  1. natur- oder waldtypische Gefahren durch Bäume,
  2. natur- oder waldtypische Gefahren durch den Zustand von Wegen,
  3. aus der Bewirtschaftung der Flächen entstehende typische Gefahren

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