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Mountainbiker: In Naturschutzgebieten auf Wegen bleiben

HILDESHEIM. Zur Frühjahrszeit holen Mountainbikefahrende gern wieder ihre Räder aus dem Keller und drehen erste Runden. Problematisch kann diese Freizeitbetätigung aber werden, wenn sie abseits der Wege in den Hildesheimer Naturschutzgebieten (NSG) unterwegs sind. Eine beliebte – aber nicht legale – Route führt quer durch das Naturschutzgebiet „Mastberg und Innersteaue“, das Bestandteil des Netzes „Natura 2000″ ist. Aus europaweiter Sicht trägt Hildesheim eine besondere Verantwortung für die hiesigen alten Eichen- und Auwälder.

Daher weist die Stadt Hildesheim ausdrücklich daraufhin, dass es am Mastberg – wie in den anderen Naturschutzgebieten auch – grundsätzlich untersagt ist, querfeldein zu fahren. Das bedeutet auch, dass die hier in den letzten Wochen vermehrt illegal entstandenen Singletrails gesperrt sind. Tiere, die in den Altholzbeständen ihre Rückzugsorte haben – wie Fledermäuse, Eulen oder die Wildkatze – werden gestört. Der Waldboden wird zerfahren, sodass sich keine waldtypische Krautschicht mehr bilden kann.

Aus gegebenem Anlass appelliert die Stadtverwaltung deshalb nochmals an alle Radfahrenden, auf den Wegen zu bleiben. Gleiches gilt natürlich auch für Fußgängerinnen und Fußgänger, da in allen Hildesheimer Naturschutzgebieten Wegegebote gelten:

  • NSG „Gallberg“, Giesener Teiche“, Lange Dreisch und Osterberg“ sowie „Finkenberg / Lerchenberg“: Betretungsverbot außerhalb der Wege
  • NSG „Am roten Steine“: Betretungsverbot außerhalb der befestigten Wege
  • NSG „Mastberg und Innersteaue“: Betretungsverbot außerhalb der Wege und Pfade und zusätzlich Betretungsverbot des Sonderbiotops (Hartholzauwald)

Die Regelungen für den Mastberg sind in § 3 Abs. 2 der Verordnung nachzulesen: „Gemäß § 24 Abs. 2 NNatG darf das NSG außerhalb der Wege und Pfade nicht betreten oder auf sonstige Weise aufgesucht werden. Das Naturschutzgebiet darf östlich der Innerste und im Sonderbiotop gar nicht betreten werden.“ Darüber hinaus sind alle Handlungen verboten, die das NSG oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen oder verändern. Weitere Informationen zu den Naturschutzgebieten sowie die entsprechenden Schutzgebietsverordnungen finden sich unter www.hildesheim.de/naturschutzgebiete.

PR
Fotos: Stadt Hildesheim

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