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Corona: Hotels, Campingplätze und Jugendherbergen

Landkries HILDESHEIM. Ab Montag, 08. Juni dürfen niedersächsische Hotels, Campingplätze und Jugendherbergen wieder bis zu 80 % ihrer Zimmer belegen. Hotels und Pensionen, die ausschließlich Geschäftsreisende oder Monteure aufnehmen, dürfen weiterhin voll belegt sein.

Für das Frühstück und andere Speiseangebote gelten die allgemeinen Vorschriften für Gaststätten; Buffets dürfen deshalb weiterhin nicht angeboten werden. Die Wellnessbereiche dürfen mit Ausnahmen von Saunen, Dampfbäder o.ä. jedoch ab Montag wieder öffnen.

In Jugendherbergen, Familienferien- und freizeitstätten, Jugendbildungsstätten etc.  dürfen sich maximal Personen aus zwei verschiedenen Haushalten ein Zimmer teilen. Gruppenveranstaltungen und -angebote für Kinder und Jugendliche sind ausdrücklich verboten. Mindestens bis zum 31. August bleiben Veranstaltungen und Reisen mit Übernachtung für Gruppen von Kindern und Jugendlichen verboten.

Die 80 % – Belegungsquote gilt auch für Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und Bootsliegeplätze. Abgetrennte Bereiche für Dauermieter dürfen zu 100 % belegt werden.

Für Ferienwohnungen und Ferienhäuser entfällt ab dem 08. Juni in Niedersachsen die Wiederbelegungsfrist. Allerdings dürfen auch hier nur Personen aus maximal zwei Haushalten zusammenwohnen.

PR

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