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Flohmärkte und Spezialmärkte unter freiem Himmel wieder möglich

Landkreis HILDEHSEIM. Ab Montag, 08. Juni sind in Niedersachsen wieder Flohmärkte und andere Spezialmärkte möglich.

Um einen unkontrollierten Zugang zu verhindern und damit das Ansteckungsrisiko zu minimieren, sind die Veranstalter verpflichtet, ein Eintrittsentgelt zu erheben. Hierdurch soll der Zugang so gesteuert werden, dass sich nicht zu viele Personen gleichzeitig auf dem Gelände aufhalten und immer ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen, die nicht im selben Haushalt leben, eingehalten werden kann. Auch beim Einlass ist der Veranstalter dafür verantwortlich, dass sich keine langen Warteschlangen bilden und der Mindestabstand immer eingehalten werden kann.

Messen, Spezialmärkte ohne Eintritt und andere ähnliche Einrichtungen sind sowohl innerhalb als auch außerhalb von Gebäuden weiterhin verboten.

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