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Corona: bestimmte Familienfeiern jetzt mit 50 Personen

Landkreis HILDESHEIM. In Niedersachsen dürfen ab Montag, 08. Juni an bestimmten religiösen und weltanschaulichen Festen wie standesamtliche Trauungen, Hochzeitfeiern, Taufen, Erstkommunion, Firmung, Konfirmation, humanistische Jugendweihe, Bat Mizwa, Bar Mizwa u.ä. sowie Beerdigungen wieder maximal 50 Personen teilnehmen. Diese Aufzählung ist abschließend. Das bedeutet, für alle anderen Feiern wie Geburtstage, Verlobungen oder Silberne und Goldene Hochzeiten gilt weiterhin die Regelung, dass die Feier nur im kleinen Rahmen stattfinden darf.

Bei Feiern in einer Gaststätte sind die Gastronomieregeln verpflichtend; das bedeutet immer nur die Personen aus maximal zwei Haushalten dürfen an einem Tisch zusammensitzen und Buffets sind nicht zulässig. Eine anderslautende Lockerung für Feiern von vor zwei Wochen wurden vom Land nach den Ereignissen in Göttingen und in Leer mittlerweile wieder zurückgenommen. Dort ist nämlich deutlich geworden, wie schnell aus einer fröhlichen Zusammenkunft ein dynamisches Infektionsgeschehen werden kann, mit teils Hunderten von Betroffenen. Deshalb sollte grundsätzlich auf größere Feiern verzichten werden; stattdessen könnten ggfs. mehrere kleine Feiern an verschiedenen Tagen stattfinden. Die regelmäßige Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m und ein Aufenthalt im Freien ermöglichen darüber hinaus mehr Schutz vor einer Infektion, als wenn sich viele Menschen in einem beengten Raum aufhalten. Aber auch regelmäßiges Händewaschen und kräftiges Lüften der Wohnung erhöhen immer den eigenen Schutz und den Schutz der Gäste.

Deshalb sollte man sich auch in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Garten immer nur mit möglichst wenigen und bestenfalls auch immer mit den gleichen Menschen treffen oder feiern. Je kleiner die zur Verfügung stehende Fläche ist, desto geringer sollte auch die Zahl der Menschen sein, die dort gleichzeitig zusammenkommen.

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