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Breitgefächerte Kurse der Musikschule Hildesheim

HILDESHEIM. Seit 2016 ist die Musikschule Hildesheim ein starker Partner in dem bundesweiten Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung „Kultur macht stark! Bündnisse für Bildung“. Der Verband deutscher Musikschulen ist unter diesem Dach mit dem Programm „Musikleben 2“ beteiligt.

Aktuell sind die Zuwendungsbescheide für weitere Kurse eingetroffen. Somit starten nach den Sommerferien Projekte mit den Titeln „transkulturelles Saz-Orchester“, „kurdische Musik mit der Langhalslaute“, „Capoeira für Kinder“ und „ein musikalisches Nachmittagsangebot im ETUI und Broadway“. Das Projekt „Oststadtstreicher“ als Nachfolgeprojekt der kleinen Stadtstreicher der Grundschule Alter Markt und dem Arpeggio e.V. sowie das Bandprojekt im Broadway werden weitergefördert.

Allein in diesem Jahr finden somit in Verantwortung der Musikschule 14 verschiedene Kurse statt, die sich vornehmlich an bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 18 Jahren richten. Die Musikschule Hildesheim nimmt damit einen Spitzenplatz in der Anzahl und dem Fördervolumen ihrer Förderprojekten unter den Musikschulen in Deutschland ein.

Die Gesamtfördersumme beläuft sich in den bisherigen fünf Jahren auf über 750.000,- €

„Diese Gelder gehen 1:1 in die Projektumsetzungen und sind somit als ein sehr gewichtiger Beitrag im Rahmen der Integrationsarbeit und der kulturellen Teilhabe in der Region Hildesheim zu verstehen und gleichzeitig auch ein deutliches Argument zur Umwegrentabilität, denn verdiente Honorare werden auch in der Region wieder ausgegeben“ betont Musikschulleiter Detlef Hartmann.

Die Musikschule Hildesheim kooperiert in diesen Projekten mit Partnern aus der Region, wie der Universität Hildesheim, dem Center for World Music, dem Asyl e.V. und der Caritas.

Allgemeine Informationen zum Förderprogramm (www.musikschulen.de/projekte/kultur-macht-stark/bmbf/index.html ):

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung außerschulische Bildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der kulturellen Bildung. Das Programm unterstützt bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung. Neben dieser konkreten Unterstützung ist ein weiteres Förderziel die Entwicklung tragfähiger bürgerschaftlicher Netzwerke, in denen unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen ergänzend zur Arbeit der Schulen Verantwortung für die Bildung der jungen Generation übernehmen. Damit will das BMBF einen wirksamen Beitrag dazu leisten, dass der in Deutschland ausgeprägte Zusammenhang zwischen Herkunft und Bildungserfolg abgeschwächt wird.

Das Gesamtvolumen der Bundesförderung beträgt in der Förderperiode 2018-22 max. 250 Mio. Euro. Mit seinem Konzept MusikLeben 2 hat der VdM neben weiteren 29 bundesweit tätigen Förderern und Initiativen, Fördermittel zur Umsetzung von „Kultur macht stark. zugesprochen bekommen. Für den Zeitraum 2018 bis 2022 stehen dem VdM max. 18 Mio. Euro zur Verfügung.

Die Maßnahmen sollen insbesondere Kindern und Jugendlichen im Alter von drei bis 18 Jahren zugutekommen, die in Risikolagen leben und aufwachsen. Der Nationale Bildungsbericht 2016 beschreibt Risikolagen, die

  • sozial (Erwerbslosigkeit der im Haushalt lebenden Elternteile),
  • finanziell (geringes Familieneinkommen, Erhalt von Transferleistungen) und
  • bildungsbezogen (z.B. Eltern sind formal gering qualifiziert)

ausgeprägt sein können.

Das Ziel der Förderung bildungsbenachteiligter Kinder und Jugendlicher lässt grundsätzlich auch die Teilnahme anderer Kinder und Jugendlicher zu, sofern dies der Zielerreichung dient. Die Hauptzielgruppe muss jedoch stets im Fokus bleiben.

Zum Gelingen von lokalen Bildungsbündnissen ist das Zusammenwirken von mindestens drei lokalen Bündnispartnern mit unterschiedlichen, einander ergänzenden Kompetenzen erforderlich. Jeder Bündnispartner muss auf lokaler Ebene verankert sein und die Kooperation muss durch eine gemeinsame Vereinbarung aller Kooperationspartner nachgewiesen werden (Kooperationsvereinbarung).
Eine weitere Voraussetzung des Verbandskonzepts MusikLeben 2 ist es, dass eine öffentliche, gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Musikschule als Antragsteller fungiert und die finanzielle und verwaltungstechnische Abwicklung des Projektes federführend übernimmt.

Gegenstand der Förderung durch das BMBF sind außerschulische* Bildungsmaßnahmen insbesondere der kulturellen Bildung, die im Rahmen von Bündnissen für Bildung, d.h. von lokalen Zusammenschlüssen von wenigstens drei Akteuren erbracht werden. Hierzu zählen Maßnahmen zur Förderung kognitiver Kompetenzen, von sozialem Lernen, der Persönlichkeitsbildung und von Erfahrungswissen, da sie besonders geeignet sind, Selbstmotivation, Leistungs- und Verantwortungsbereitschaft zu stärken. Dabei wird ein weit gefasster Kulturbegriff zugrunde gelegt, nach dem kulturelle Bildung alle künstlerischen Sparten bis hin zur Medienbildung und Alltagskultur umfasst. Hierzu zählen auch Maßnahmen der Lese- und Sprachförderung. Kulturelle Bildung verbindet kognitive, emotionale und gestalterische Handlungsprozesse. Sie umfasst sowohl die eigene kreative Auseinandersetzung mit den Künsten als auch die aktive Rezeption von Kunst und Kultur. Ein wesentlicher Bestandteil kultureller Bildung ist auch die interkulturelle Bildung.

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