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Landkreis weist nochmals auf bestehende Dokumentationspflicht hin – Bei Verstößen droht Bußgeld von bis zu 25.000 Euro

Landkreis HILDESHEIM. Abstands- und Hygieneregeln, Dokumentation von Gästen- bzw. Kundendaten: Mit den zunehmenden Lockerungen seit Mai gehören diese Dinge zum alltäglichen Leben. Überwiegend werden die Regeln, die in der Niedersächsischen Corona-Verordnung festgelegt sind, eingehalten. Allerdings erhält der Landkreis Hildesheim gegenwärtig vermehrt Hinweise aus der Bevölkerung, dass insbesondere Gaststätten bzw. Restaurants sowie Friseure und Barber-Shops der Dokumentationspflicht nicht nachkommen.

Aus diesem Anlass weist der Landkreis Hildesheim nochmals auf die entsprechende Vorschrift hin. Die Kontaktdaten der Gäste bzw. Kunden sowie der Zeitpunkt des Betretens und Verlassens müssen erfasst und drei Wochen aufbewahrt werden, damit etwaige Infektionsketten bei Bedarf vom Gesundheitsamt nachvollzogen werden können. Nach einem Monat sind die Daten zu löschen. Aus Datenschutzgründen ist es unzulässig, Listen auszulegen, in die sich jede Person mit Namen, Anschrift und Telefonnummer eintragen muss. Wer gegen diese Dokumentationspflicht verstößt, begeht einen Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 25.000 Euro.

Das Ordnungsamt des Landkreises verfolgt aber nicht nur Hinweise auf einen möglichen Verstoß gegen die Dokumentationspflicht, sondern gegen alle geltenden Coronaregeln. Bisher wurden 386 anlassbezogene Kontrollen durchgeführt. In 294 Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

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