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Rollerfahrer ohne Helm und ohne Fahrerlaubnis unterwegs

HILDESHEIM. Am gestrigen Abend, 05.08.2020, fiel gegen 18:00 Uhr einem Verkehrsteilnehmer auf dem Radweg an der Bundesstraße 6 zwischen der Steuerwalder Straße und Hasede ein Roller auf, der mit zwei Personen besetzt war, die keinen Helm trugen. Zudem bemerkte der Hinweisgeber diverse Verkehrsverstöße und meldete seine Beobachtungen der Polizei.

Polizeibeamte trafen die Männer in der Meerstraße in Giesen wenige Minuten später an und kontrollierten sie. Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Ihm wurde deswegen die Weiterfahrt untersagt und mitgeteilt, dass unter anderem ein Strafverfahren eingeleitet wird.

In diesem Zusammenhang möchte die Polizei Hildesheim auf die Helmpflicht hinweisen. Fahrzeugführer, die der Helmpflicht nicht nachkommen, begehen eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarngeld von 15 Euro belegt ist. Darüber hinaus sollte sich jeder Fahrer bewusst sein, dass auf einem Zweirad die Verkehrssicherheit eingeschränkt ist und im Falle eines Unfalles erhebliche Verletzungen drohen können.

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