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Autobahnpolizei zieht berauschten Lebensmittelfahrer aus dem Verkehr

HILDESHEIM/SALZGITTER. Am 04.09.2020, gegen 19:00 Uhr, wurde auf der BAB 7 im Bereich der Anschlußstelle Hildesheim in Fahrtrichtung Hannover ein aus Hannover stammender Kleintransporter durch zwei Beamte der Autobahnpolizei Hildesheim angehalten und kontrolliert. Der 40-jährige Hannoveraner händigte den Polizeibeamten u.a. den Lieferschein und den Fahrzeugschein für den Transporter aus. Bei der Prüfung des Fahrzeugscheines staunten die Polizisten nicht schlecht. Anhand des Fahrzeugscheines betrug das Leergewicht des Transporters 2238 kg bis 2783 kg. Aus polizeilicher Erfahrung ist in den meisten Fällen, in denen das Leergewicht nicht genau angegeben ist, davon auszugehen, daß das tatsächliche Leergewicht im mittleren bis höheren Bereich liegt.

Der Fahrzeughalter und Arbeitgeber des Fahrers hatte jedoch bei der Zulassung des Fahrzeuges das zulässige Gesamtgewicht reduzieren lassen. Das zulässige Gesamtgewicht betrug nun nicht mehr wie vom Hersteller angegeben 3200 kg, sondern nur noch 2790 kg. Dieses führt zu einer Steuerersparnis und der Fahrer ist nicht mehr verpflichtet, täglich Arbeitszeitnachweise zu fertigen und mitzuführen. Die mögliche Zuladung betrug für den Transporter unter ungünstigsten Umständen nur noch 7 kg. Der Transporter kann demnach schon nach dem Volltanken überladen sein. Im weiteren Verlauf der Kontrolle wurde die Ladefläche überprüft. Der Kleintransporter war mit einer Palette Mehl, ca. 770kg, einer Palette Getränkedosen, ca. 700 kg und einer dritten Palette in Salzgitter beladen worden. Auf der dritten Palette standen 10 Eimer Soße, 10 Kartons Tiefkühlpommes und 5 Blöcke Goudakäse, zusammen ca. 350kg. Die gesamte Ladung war nicht gegen verrutschen gesichert. Ladungssicherungsmittel wurden nicht mitgeführt, so daß die Ladung gar nicht gesichert werden konnte. Die Lebensmittel sollten zum Großmarkt nach Hannover transportiert werden. Zur Feststellung des tatsächlichen Gesamtgewichtes wurde der Transporter auf der geeichten Waage der Zentraldeponie in Heinde gewogen. Das Gesamtgewicht betrug 4300 kg. Dies entspricht einer Überladung von 53,4%.

Die Weiterfahrt wurde untersagt. Das Umladen der gesamten Ladung wurde angeordnet. Der Käse und die Tiefkühlpommes dürfen nur mit Fahrzeugen transportiert werden, die mit einer entsprechenden Kühlanlage ausgestattet sind, damit die Kühlkette bis zur Abgabe an den Endverbraucher nicht unterbrochen wird. Der Transporter hatte jedoch keine Kühlung. Der Innenraum war lediglich mit Holz verkleidet. Zur weiteren Kontrolle der frischen Lebensmittel wurden zwei Mitarbeiter des Veterinäramtes des Landkreises Hildesheim hinzugerufen. Diese stellten fest, daß der Gouda statt der vorgeschriebenen 6-8°C bereits eine Temperatur von über 16°C hatte. Die Tiefkühlpommes hatte im äußeren Bereich bereits +2°C und im inneren schon -12°C, statt der vorgeschriebenen -18°C. Die so nicht mehr verkäuflichen kühlpflichtigen Lebensmittel im Wert von über 400EUR wurden direkt vor Ort vernichtet. Routinemäßig wurde beim Fahrer vor Ort auch die Fahrtüchtigkeit überprüft. Anhand verschiedener Tests konnten Auffälligkeiten festgestellt werden. Daher wurde vor Ort ein Drogenvortest durchgeführt.

Dieser Test reagierte positiv auf Amphetamin. Zur Feststellung der Konzentration des Rauschmittels im Körper wurde dem Fahrer eine Blutprobe entnommen und das Führen von Kraftfahrzeugen untersagt. Der Fahrer muß mit einem Bußgeld von ca. 1000 EUR, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot für die Drogenfahrt rechnen.

Ähnliches gilt für den Arbeitgeber, der zusätzlich noch die Entsorgung der Lebensmittel zu zahlen hat.

bn/ots

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