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Schülerbeförderung in Corona-Zeiten – Kein gestaffelter Unterrichtsbeginn

Landkreis HILDESHEIM. Seit der Einführung des eingeschränkten Regelunterrichts in den Schulen nach den Sommerferien durch das Niedersächsische Kultusministerium steht die Schülerbeförderung in der Kritik, da aufgrund der Platzverhältnisse in den Fahrzeugen der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Diese Problematik ist dem Land Niedersachsen bewusst, weshalb die geltende Corona-Verordnung die Einhaltung der Abstandsregeln auch nur als „soweit möglich“ vorschreibt. In diesem Zusammenhang wies die Landespolitik nochmals auf die Bedeutung der Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV hingewiesen.

Eine Verbesserung der Abstandsproblematik könnte aber in der zeitlichen Staffelung des Unterrichtsbeginns und -endes liegen. Diese Möglichkeit hat das Land mit der derzeitigen Erlasslage bereits geschaffen – immer in Abstimmung mit dem Träger der Schülerbeförderung sowie unter Beteiligung der zuständigen Eltern- und Schülervertretungen. Bei konsequenter Nutzung der Spielräume (gedacht ist an eine größere Staffelung der Schulanfangszeiten etwa von 7:30 bis 10:30 Uhr) durch alle Beteiligten könnten die Schülerströme entzerrt und die Auslastung der Busse reduziert werden.

Vor diesem Hintergrund hat die Kreisverwaltung besonders schülerstarke Schulen in der Trägerschaft des Landkreises angeschrieben: KGS Gronau, IGS Bad Salzdetfurth, Michelsenschule und Gymnasium Himmelsthür wurden gebeten, zeitlich gestaffelte Unterrichtszeiten zu prüfen. Wenn hier Spielräume für eine Entlastung der Beförderungssituation bestehen, sollten sie selbstverständlich genutzt werden. „Die Schulen haben sich intensiv mit der Bitte des Schulträgers auseinander gesetzt“, betont Kreisrat Walter Hansen. Dafür sei er sehr dankbar.

Die Schulen, die alle auch offene Ganztagsschulen sind, hätten in ihren schriftlichen Stellungnahmen und in Besprechungen mit dem Schulamt deutlich gemacht, wie schwierig es ist, die nach Stundentafel zu unterrichtenden Pflichtstunden sowie die AG- und Wahlprofilangebote stundenplanerisch unter einen Hut zu bekommen. Alle dennoch angestellten Überlegungen würden sich nachteilig auf die pädagogischen Konzepte und letztlich die Unterrichtsqualität auswirken.

Diese Nachteile und den hohen Organisationsaufwand für die Umstellung der Schulbetriebe würde man aber in Kauf nehmen, wenn damit eine deutliche Verbesserung der Beförderungssituation erreicht würde. Die Prüfung hat jedoch ergeben, dass der erzielbare Effekt sehr überschaubar wäre. Eine nennenswerte Entzerrung der Schülerströme und Entlastung der Busse würden nicht erreicht. Da Aufwand und Nutzen in einem erheblichen Missverhältnis stehen, wurde entschieden, die ausgearbeiteten Pläne nicht umzusetzen.

„Die Entscheidung für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs trotz Abstandsproblematik ist dem Land sicherlich nicht leicht gefallen“, so Schulamtsleiter Karl-Heinz Brinkmann. Den Unmut besorgter Eltern, der sich nun gegen die Schülerbeförderung richte, könne er zwar verstehen, das Dilemma aber nicht lösen. Handlungsoptionen habe der Landkreis nicht wirklich. Wollte man den Mindestabstand einhalten, wäre die vier- bis fünffache Anzahl an Fahrzeugen erforderlich. Diese gibt es aber ebenso wenig wie die dafür notwendigen Busfahrer*innen.

Deshalb weist der Landkreis ebenfalls noch einmal ausdrücklich auf die Verpflichtung hin, im ÖPNV und an den Haltestellen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

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