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Corona: Private Zusammenkünfte und Feiern – Mit wem darf man sich noch treffen?

Landkreis HILDESHEIM. Aktuell liegt die Sieben-Tage-Inzidenz der laborbestätigten Neufälle im Landkreis Hildesheim bei 88,5. Damit gelten auch weiterhin strenge Regeln für private Zusammenkünfte und Feiern.

Egal ob zuhause, im Freien oder in einer Gaststätte oder angemieteten Räumen: es dürfen sich derzeit nur maximal zehn Personen treffen, die entweder aus bis zu zwei verschiedenen Haushalten kommen oder nahe Familienangehörige sind. Dazu zählen gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 StGB (Pflege-)Eltern, (Pflege-)Kinder, Großeltern, Ehe- und Lebenspartner, Verlobte sowie Ehe- oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehe- oder Lebenspartner, und zwar auch dann, wenn die Ehe oder die Lebenspartnerschaft, welche die Beziehung begründet hat, nicht mehr besteht oder wenn die Verwandtschaft oder Schwägerschaft erloschen ist.

Diese Beschränkungen gelten für alle spontane Treffen und für private Feiern. Weiterhin mit unbeschränkter Teilnehmerzahl dürfen – unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften – stattfinden zum Beispiel Gottesdienste, Elternabende, Eigentümerversammlungen, Vereinssitzungen oder auch Lehrveranstaltungen (auch im außerschulischen Bereich) sowie Tagungen und Fortbildungen.

Für die Durchführung von (Sport-)Veranstaltungen hingegen gelten ebenfalls einige Einschränkungen, solange die Sieben-Tage-Inzidenz über 35 liegt.

PR

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