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Corona: Diese Regeln gelten ab Montag in den Schulen

Landkreis HILDESHEIM. Die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen sieht ab Montag, 02.11. für den Schulbesuch einige Änderungen vor. Die Regeln gelten für alle öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, Schulen in freier Trägerschaft einschließlich der Internate, alle Schulen für andere als ärztliche Heilberufe, Tagesbildungsstätten sowie Landesbildungszentren.

Weil der Landkreis Hildesheim den Inzidenzwert von 50 überschritten hat (Stand 30.10.2020: 133,8), muss

auch im Unterricht ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, so lange der Wert oberhalb dieser Marke liegt. Auch dies gilt nicht für den Primarbereich. An ein aktuelles ärztliches Attest zur Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind konkrete Voraussetzungen gebunden. Die Mund-Nasen-Bedeckung kann im Unterricht kurzzeitig abgenommen werden, wenn dies zwingend für die Unterrichtsziele erforderlich ist, z.B. im Sprachunterricht oder in Schulen im Förderschwerpunkt Sprache.

Weil der Inzidenzwert im Landkreis Hildesheim auch über 100 liegt, müssen alle Schulen, an denen das Gesundheitsamt eine Infektionsschutzmaßnahme für mindestens eine gesamte Klasse / Stufenkurs angeordnet hat, automatisch vollständig in das Unterrichts-Szenario B (Schule im Wechselmodell) wechseln. Das bedeutet Unterricht mit geteilten Klassen (i.d.R. maximal 16 Schülerinnen und Schüler) abwechselnd zu Hause und in der Schule.

Die betreffenden Schulleitungen werden schnellstmöglich vom Gesundheitsamt informiert, damit sie wiederum die Eltern informieren können. Wir werden dann zeitversetzt auch die Öffentlichkeit informieren, welche Schulen es betrifft.

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