Zum Inhalt springen

Corona: Diese Regeln gelten ab Montag für körpernahe Dienstleistungen

Landkreis HILDESHEIM. Die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen sieht ab Montag, 02.11. für körpernahe Dienstleistungen diese Änderungen vor:

Grundsätzlich müssen alle Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios u.ä. schließen; dies gilt auch für Bordelle, Lovemobils etc.

Ausschließlich Friseure dürfen weiter unter Einhaltung des Hygienekonzeptes tätig sein. Auch medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logotherapie, Podologie oder Fußpflege dürfen angeboten und in Anspruch genommen werden.

PR

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.