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Gefährliches Laub auf Straßen und Gehwegen

HILDESHEIM. Die Blätter der Bäume sind bunt gefärbt – der Herbst hat längst Einzug gehalten, mit all seinen schönen Seiten, er birgt aber auch Gefahren, insbesondere für den Fußgänger- und Radverkehr. Das Herbstlaub bildet, gerade wenn es nass ist, eine rutschige Schicht. Daher sind Hauseigentümerinnen und -eigentümer verpflichtet, den Gehweg vor ihrem Haus nicht nur im Winter von Schnee und Eis, sondern auch sonst von Verunreinigungen durch Laub und Früchte (zum Beispiel Kastanien, Haselnüsse etc.) zu befreien und diese in den dafür vorgesehenen Behältnissen (grüne Tonne) oder auf dem eigenen Komposthaufen zu entsorgen. Wer das Laub nicht auf dem eigenen Grundstück entsorgen möchte oder nicht die Möglichkeit dazu hat, kann bei der Stadt Hildesheim oder direkt am Müllfahrzeug des ZAH Biosäcke erwerben. Diese werden dann bei der nächsten Biomüllabholung vom ZAH mitgenommen. Bei Grundstückseigentümerinnen/-eigentümern, die Anliegerinnen/Anlieger einer nicht im Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung aufgeführten Straße sind, erstreckt sich die Reinigungspflicht neben dem Gehweg (und ggf. dem Radweg) auch auf die Gosse sowie die Fahrbahn bis zur Straßenmitte.

Laub kann insbesondere auf Geh- und Radwegen Gefahren bergen.

Oft wird das Laub leider einfach vom Fußweg in die Gosse gefegt. Das ist nicht nur verboten, sondern es führt auch zu Verstopfungen in den Gullys. Diese müssen dann mit hohem Aufwand auf Kosten der Allgemeinheit gereinigt werden, damit das Regenwasser wieder ungehindert abfließen kann. Die Stadt Hildesheim macht daher darauf aufmerksam, dass gerade im Herbst die Häufigkeit der Reinigung den jahreszeitenbedingten Gegebenheiten angepasst werden muss. Darüber hinaus ist immer wieder zu beobachten, dass Bürgerinnen und Bürger Laub von ihren Privatgrundstücken auf die Straße verbringen, damit es von dort von der städtischen Straßenreinigung mitgenommen wird. Auch das ist nicht erlaubt und wird entsprechend geahndet.

Selbstverständlich haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Straßenreinigung derzeit in Sachen „Laubbeseitigung“ selbst alle Hände voll zu tun: Mit Laubpustern, Kehrmaschinen und Laubsaugern wird das Laub auf den Flächen, für die die Stadt zuständig ist, nach und nach beseitigt. Dass das nicht an allen Stellen des Stadtgebiets gleichzeitig möglich ist, versteht sich von selbst.

Weitere Auskünfte zum Thema sind unter Telefon 05121 301-3132 erhältlich. Die Straßenreinigungssatzung und -verordnung kann auch unter www.hildesheim.de/satzungen eingesehen oder bei der Stadt Hildesheim im Rathaus, Markt 2, Zimmer A 215, abgeholt werden.

PR
Foto: Stadt Hildesheim

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