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Corona: Schnelltests ab sofort verpflichtend in Heimen und ambulanten Pflegediensten

Landkreis HILDESHEIM. Mit der neue Corona-Verordnung, die seit Mittwoch, 16. Dezember gilt, hat das Land Niedersachsen zum Schutz der Bewohner eine Testpflicht für das dort eingesetzte Personal verfügt. Alle dort Tätigen incl. Praktikanten, ehrenamtlich Tätigen oder (Bundes-)Freiwilligendienstleistende in Heimen für ältere oder pflegebedürftige Menschen oder bei ambulanten Pflegediensten müssen sich – unabhängig von der Inzidenz – an zwei Arbeitstagen pro Woche mit einen PoC-Antigen-Schnelltest auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 testen lassen.

Ab einer Inzidenz von 50 müssen auch Besucher und andere Personen, die die Einrichtung betreten wollen, einen negativen PCR-Test, der höchstens 72 Stunden alt sein darf, vorlegen oder sich im Heim mit einem PoC-Antigen-Schnelltest testen lassen. Zur besseren Planbarkeit für die Einrichtungen müssen sich Besucher und Dritte, die die Einrichtung betreten wollen, vorher dort anmelden; sonst kann das Betreten der Einrichtung untersagt werden.

Jeder positiver PoC-Antigen-Schnelltest ist von der Leitung des Heimes / ambulanten Pflegedienstes an das Gesundheitsamt zu melden; für die Beschäftigten gilt außerdem zunächst ein Beschäftigungsverbot.

Jedes positive Testergebnis muss außerdem schnellstmöglich durch einen PCR-Test bei einem niedergelassenen Arzt überprüft werden. Auch das Ergebnis des PCR-Tests ist dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Bei einem positiven PCR-Tests wird – wie sonst auch – eine häusliche Quarantäne vom Gesundheitsamt angeordnet; außerdem werden die Kontaktpersonen K1 ermittelt. Fällt der PCR-Test negativ aus, darf der Beschäftigte wieder eingesetzt werden.

Ausnahmen zu den verpflichtenden Tests sind vom Land ausschließlich für die seelsorgerisch Betreuung oder die Begleitung Sterbender vorgesehen. Hier bedarf es auch keiner vorherigen Anmeldung im Heim; die Hygienevorschriften sind allerdings zu beachten.

PR

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