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Gefahrbaum-Fällungen in der Brut- und Setzzeit

HILDESHEIM. Die auf der Fällliste für das Winterhalbjahr 2020/21 ausgewiesenen Baumfällungen aus Verkehrssicherungsgründen können erst in der Brut- und Setzzeit, die am 1. März beginnt, abgeschlossen werden. Aufgrund des massiven Wintereinbruchs Mitte Februar mussten die Baumfällungen eingestellt werden. Das hat zur Folge, dass noch ausstehende Fällarbeiten erst bis zum 12. März erledigt werden können. Der Großteil dieser Arbeiten findet im Liebesgrund, im Kehrwiedergrund, im Amphibienbiotop und am Trog Struckmannstraße statt. Kommunen sind der Verkehrssicherheit dienende Baumfällungen und Grünschnitt auch während der Brut- und Setzzeit erlaubt. Vor der Ausführung wird grundsätzlich geprüft, ob sich in den Bäumen brütende Vögel aufhalten.

Weitere Informationen zum Thema finden sich unter www.hildesheim.de/baumfaellliste.

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