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Amtsgerichts Hildesheim warnt vor falschen Kostenrechnungen in Registersachen

HILDESHEIM. Das Registergericht des Amtsgerichts Hildesheim hat zuletzt eine steigende Zahl von gefälschten Kostenrechnungen beobachtet, die im Namen des Gerichts verschickt worden sind. Die Verfasser wenden sich offenbar unter Verwendung der echten Handelsregister-Nummern gezielt an Unternehmen, für die kürzlich Eintragungen im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden, sodass zuvor auch tatsächlich Kontakt mit dem Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim bestand. Durch die Bezugnahme auf einen echten Geschäftsvorgang wird dabei die Echtheit der Kostenrechnung suggeriert. Auch das Genossenschaftsregister ist betroffen.

Bei den falschen Anschreiben handelt es sich unter anderem um Zahlungsaufforderungen in Registerangelegenheiten, die unter dem Absender „ZS Zahldienststelle Amtsgericht Hildesheim“ bei den Unternehmen eingehen. Auf dem beigefügten Überweisungsträger ist ebenfalls als Empfänger eine „ZS Zahldienststelle“ eingetragen, eine derartige Bezeichnung verwendet das Amtsgericht Hildesheim jedoch nicht. Darüber hinaus wird für die Rufnummer des Sachbearbeiters eine auswärtige Vorwahl (z.B. 0211 für Düsseldorf) verwendet. Ein Beispiel für eine gefälschte Kostenrechnung ist dieser Pressemitteilung zur Ansicht beigefügt.

„Bei Zweifeln an der Echtheit einer Kostenrechnung bitten wir darum, in jedem Fall telefonisch Kontakt mit dem Amtsgericht aufzunehmen, um die Richtigkeit zu überprüfen“ sagt Stefan Hesse, Direktor des Amtsgerichts Hildesheim. „Wenn wir Kenntnis von derartigen Fälschungen erlangen, zeigen wir den Vorgang unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens an.“

Im Falle von Fälschungen kann auch seitens der Betroffenen eine Strafanzeige bei jeder Polizeidienststelle oder der zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet werden.

PR

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