Freitag, 16. Januar 2026

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Mit Krankheitssymptomen nicht ins Testszentrum

Landkreis HILDESHEIM. eitdem auch im Landkreis Hildesheim die ersten Teststellen eröffnet haben, gehen im Gesundheitsamt vermehrt Anrufe ein, weil sich dort Personen mit Krankheitssymptomen testen lassen wollen.

Dr. Katharina Hüppe, die Leiterin des Hildesheimer Gesundheitsamtes weist ausdrücklich darauf hin, dass auch weiterhin für alle krankheitsverdächtigen Personen ein Anspruch auf einen PCR-Test bei einem Arzt besteht. Personen, die Krankheitszeichen einer Infektion mit dem Coronavirus haben, also Husten, Fieber und Schnupfen, aber Störungen des Geruchs- oder Geschmackssinns oder Symptome wie Halsschmerzen, Atemnot, Kopf- und Gliederschmerzen haben, sollen sich unbedingt umgehend telefonisch bei dem Arzt ihres Vertrauens zu einem kostenlosen PCR-Test anmelden. Sie sollen ohne Termin keine Arztpraxis oder ein Corona-Testzentrum aufsuchen. Dies nicht nur, um andere Personen vor einer Ansteckung zu schützen, sondern auch weil ausschließlich ein PCR-Tests die Corona-Infektion eindeutig bestätigen oder ausschließen kann. Jeder positive Schnelltest muss immer auch durch einen PCR-Test bestätigt werden. Wer gleich zu einem Arzt geht, hat also auch eher Sicherheit und erspart sich einen zweiten Abstrich.

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