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Landrat könne die Versetzung in den Ruhestand beantragen

Landkreis HILDESHEIM. In der Sitzung der CDU-Kreistagsfraktion ist am 14.04.2021 nochmals ausführlich die Sach- und Rechtslage dargestellt und erörtert worden. Dabei wurde auch über § 84 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz beraten. Nach dieser Vorschrift kann der Landrat bei der Vorsitzenden des Kreistages die Versetzung in den Ruhestand mit der Begründung beantragen, dass ihm das für die weitere Amtsführung erforderliche Vertrauen nicht mehr entgegengebracht wird.

Einem solchen Antrag des Landrates würden alle Mitglieder der CDU-Fraktion im Kreistag in namentlicher Abstimmung zustimmen: so das einhellig Beratungsergebnis.

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