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Gesundheitsamt stellt Genesenennachweis aus

Landkreis HILDESHEIM. Seit kurzem gelten für negativ getestete sowie für doppelt geimpfte Personen Lockerungen und Ausnahmen von den bestehenden Regelungen. Ihnen gleichgestellt sind Personen, die von einer Covid 19-Erkrankung vollständig genesen sind. Nachzuweisen ist die (überstandene) Corona-Infektion mit einem positiven PCR-Labortest, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Wer das Laborergebnis nicht aufbewahrt hat, kann den so genannten Genesenennachweis unter der Mailadresse infektionsschutz@landkreishildesheim.de beim Gesundheitsamt des Landkreises anfordern.

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