Landkreis HILDESHEIM. Der Landkreis weist seit 20. Mai eine Inzidenz von unter 50 auf. Damit ist auf der Grundlage der aktuell geltenden niedersächsischen Corona-Verordnung in den Verkaufsstellen des Einzelhandels kein vorheriger negativer Schnelltest mehr erforderlich. Zum Wegfall dieser Testpflicht ab dem morgigen Freitag (28.5.) hat der Landkreis Hildesheim heute eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht.
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