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Beamtin bei Einsatz verletzt

HILDESHEIM. Am vergangenen Samstagnachmittag widersetzte sich ein 51-jähriger, stark alkoholisierter und verletzter Mann vehement den Versuchen von Rettungsdienst, Polizei und Krankenhauspersonal, ihm zu helfen. Eine Beamtin wurde durch den renitenten Patienten an der Hand verletzt und ist dadurch vorerst nicht mehr dienstfähig.

Vorliegenden Erkenntnissen zufolge stürzte der Mann, bei dem später eine Atemalkoholkonzentration von über drei Promille festgestellt wurde, in der Schuhstraße und zog sich eine blutende Kopfplatzwunde zu. Einer anschließend eingesetzten Rettungswagenbesatzung gegenüber zeigte sich der 51-jährige derart unkooperativ und aggressiv, dass die Polizei hinzugezogen wurde.

Sein aggressives Verhalten, das durch Beleidigungen ergänzt wurde, setzte der Mann auch gegenüber der eingesetzten Streifenbesatzung fort. Alle Versuche, deeskalierend auf den Verursacher einzuwirken schlugen fehl. Eine dringend notwendige medizinische Behandlung lehnte er ab und versuchte sich fußläufig zu entfernen, wozu er aufgrund seines Zustandes aber keinesfalls in der Lage war.

Eine anschließende Verbringung in ein Krankenhaus versuchte der Mann zu verhindern, indem er unkontrolliert um sich schlug, weshalb ihm vorübergehend Handschellen angelegt wurden. Im Krankenhaus angekommen, setzte er seine Schimpftiraden fort und beleidigte dabei Klinikpersonal, Rettungsdienst und Polizei lautstark. Bei dem Versuch, den Mann am Verlassen des Krankenhauses zu hindern, leistete dieser heftigen Widerstand und schlug und trat um sich, wobei eine Polizeibeamtin an der Hand verletzt wurde.

Letztendlich gelang es, den Mann mit vereinten Kräften zu fixieren.

Bei der Beamtin wurde am Folgetag eine Fingerfraktur diagnostiziert.

„Ein solches Verhalten gegenüber Polizeikräften, Rettungsdienstmitarbeitern und Krankenhauspersonal ist aus Sicht der Polizei nicht hinnehmbar und wird durch uns auf das Schärfste verurteilt“, sagte Jan Makowski, Sprecher der Polizei Hildesheim.

Gegen den Verursacher wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und gleichgestellte Personen sowie wegen Beleidigung eingeleitet.

jpm/ots

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