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Verfolgungsfahrt auf der Autobahn

HILDESHEIM. Am 07.06.2021, gegen 22:25 Uhr entschloss sich eine Funkwagenstreifenbesatzung des ESD BAB Hildesheim zur Kontrolle eines vorausfahrenden, alleinbesetzten, schwarzen Pkw, Mercedes mit Hannoveraner Kennzeichen. Auf das Haltesignal „BITTE FOLGEN“ reagierte der männliche Fahrzeugführer, ein 33jähriger spanischer Staatsbürger aus Hannover, zunächst und signalisierte durch Aufblinken den Einsatzkräften auf den nächsten Parkplatz ‚Schwalenberg‘ zu folgen. Als die Beamten sich schon auf der Abfahrt befanden, setzte er jedoch plötzlich seine Fahrt auf der BAB 7 in Richtung Kassel mit hoher Geschwindigkeit fort.

Er fuhr dabei Geschwindigkeiten bis 190 km/h, obwohl durch die dort befindliche Baustelle maximal 80 Km/h zulässig sind. Die Beamten nahmen nun mit Blaulicht und Martinshorn die Verfolgung auf. Der Fahrzeugführer fuhr rücksichtlos, mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit und teils erhebliche Schlangenlinien. Dennoch gelang es den Beamten sich erneut vor das Fahrzeug zu setzen und das Haltesignal zu geben. Diesmal folgte der Fahrzeugführer und die Autobahn wurde an der Anschlussstelle Echte verlassen. Kurz bevor es zum Stillstand beider Fahrzeuge kam, beschleunigte der Fahrzeugführer erneut, missachtete ein Rotlicht und fuhr die BAB 7 in FR Hannover auf. Bis zur AS Seesen fuhr er erneut mit stark überhöhter Geschwindigkeit, verließ dort die Autobahn und fuhr weiter auf der B 248 in Richtung Salzgitter.

Auch hier missachtete er in dem dortigen Kreuzungsbereich ein Rotlicht. Bei einem folgenden weiteren Anhalteversuch kam es zu einem Beinaheunfall mit dem Streifenwagen. In der Ortschaft Seesen bog der Fahrzeugführer in eine Sackgasse ein, fuhr dort jedoch über einen erhöhten Bordstein weiter auf die B 243. Dabei beschädigte er sich den linken Vorderreifen. In angrenzender Feldmark lenkte er seinen Pkw in einer Linkskurve ins Begleitgrün und flüchtete anschließend fußläufig. Nach kurzer Verfolgung konnte er durch die eingesetzte Funkstreifenbesatzung gestellt werden.

Der Fahrzeugführer gab an, vor Fahrtantritt Betäubungsmittel konsumiert zu haben und außerdem nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Im weiteren Verlauf händigte er eine geringe Menge Betäubungsmittel aus. Nach Zuführung zur Dienststelle in Hildesheim, wurde eine Blutprobenentnahme durchgeführt. Nach Abschluss aller Maßnahmen wurde der Beschuldigte entlassen.

Es wurden Strafverfahren wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Verstoßes gegen das BtMG eingeleitet.

ots

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