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Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter

HILDESHEIM. In der Nacht zum 10.06.2021 kontrollierte eine Streifenbesatzung zwei junge Männer, weil diese zusammen einen E-Scooter nutzten. Dabei stellte sich heraus, dass der Fahrer das Elektrokleinstfahrzeug unter Alkoholeinfluss führte.

Es war gegen 03:00 Uhr, als den Beamten in der Dammstraße auffiel, dass die 22 und 23 Jahre alten Männer gemeinsam auf einem E-Scooter standen und in Schlangenlinien Richtung Bergsteinweg unterwegs waren. Bei der anschließenden Kontrolle stelle sich heraus, dass der 22-jährige Fahrer aus Hildesheim alkoholisiert war. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,11 Promille.

Die Beamten ordneten eine Blutentnahme an, stellten den Führerschein sicher und leiteten ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr gegen den Mann ein.

Aus gegebenem Anlass weist die Polizei wiederholt darauf hin, dass es sich bei E-Scootern um Kraftfahrzeuge handelt und somit die entsprechenden Promillegrenzen gelten. Zwischen 0,5 und 1,09 Promille liegt eine Verkehrsordnungswidrigkeit vor. Ab einem Wert von 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit und eine Straftat vor. Ferner gibt es eine relative Fahruntüchtigkeit (Straftat), die ab einem Promillewert von 0,3 beginnt, sofern alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen. Dies können u.a. das Fahren in Schlangenlinien, eine leichtsinnige und sorglose Fahrweise, Herumtorkeln oder die Verursachung eines Verkehrsunfalls sein.

jpm/ots

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