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Verkehrskontrollen im Bereich des PK Bad Salzdetfurth

HILDESHEIM. Am Wochenende des 12.06.2021 und 13.06.2021 führten die Beamten des PK Bad Salzdetfurth zahlreiche Verkehrskontrollen durch.

Am Samstag, den 12.06.2021, gegen 08:30 Uhr kontrollierte eine Funkstreifenwagenbesatzung einen 65-jährigen Führer eines Kleinkraftrades in Mölme (Gemeinde Söhlde). Im Rahmen der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass dieser nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Daher wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.

Ebenfalls am Samstag, den 12.06.2021, wurde im Zeitraum von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr eine Geschwindigkeitsüberwachung auf der Bundesstraße 1 in der Ortschaft Garbolzum (Gemeinde Schellerten) durchgeführt. In diesem Zeitraum konnten vier Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h festgestellt werden.

Am Sonntag, den 13.06.2021 in der Zeit von 12:00 Uhr bis 13:30 Uhr wurden ebenfalls Geschwindigkeitskontrollen mittels Handlasermessgerät durchgeführt. Überwacht wurde hier die Bundesstraße 243a zwischen der Autobahnanschlussstelle Bockenem und der Einmündung zur Oppelner Straße (Stadt Bockenem). In diesem Zeitraum konnten zwölf Verstöße festgestellt werden. Ein Fahrzeugführer hat neben einem Bußgeld auch einen Punkt im Verkehrszentralregister zu erwarten, da er die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um mehr als 21 km/h überschritten hatte.

Zudem gab es im Laufe dieses Wochenendes zahlreiche Hinweise und Meldungen in Bezug auf Verkehrsteilnehmer, die mit ihren Krädern den kurvenreichen Weinberg nahe der Ortschaft Nette (Stadt Bockenem) immer wieder hoch- und runterfahren würden. Auch hier wurden zahlreiche Kontrollen durchgeführt und verkehrserzieherische Gespräche geführt. Die Kontrollen wurden ganzheitlich durchgeführt, in denen sowohl die Fahrzeuge in technischer Hinsicht, als auch die Verkehrsteilnehmenden hinsichtlich von erforderlichen Fahrerlaubnissen und der Beeinflussung von berauschenden Mitteln überprüft wurden. In diesem Zusammenhang wurden zahlreiche Verwarngelder erhoben, jedoch konnten Beeinflussungen durch Alkohol oder Betäubungsmittel erfreulicherweise nicht festgestellt werden.

gle/ots

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