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Bericht nennt Missbrauchsfälle durch verstorbenen Geistlichen Georg M.

HILDESHEIM. Ein mittlerweile verstorbener Geistlicher des Bistums Hildesheim, Georg M., hat sich an fünf ihm anvertrauter Kinder des sexuellen Missbrauchs schuldig gemacht. Das geht aus dem Untersuchungsbericht hervor, den der Vorsitzende Richter am Landgericht a. D. Wolfgang Rosenbusch im Auftrag des Bistums Hildesheim erstellt hat. Der Bericht ist auf der Website der Diözese veröffentlicht.

„Ich bin Herrn Rosenbusch außerordentlich dankbar für seine akribische Arbeit. Die Ergebnisse des Berichts sind verstörend und machen mich sehr betroffen. Kinder haben durch einen Geistlichen unseres Bistums sexualisierte Gewalt erlitten. Wir möchten allen Betroffenen unsere Hilfe und Unterstützung anbieten. Deshalb ermutige ich die Betroffenen, die unabhängigen Ansprechpersonen im Bistum zu kontaktieren ”, sagt Generalvikar Martin Wilk.

Rosenbusch hat ermittelt, dass Georg M. im Zeitraum von 1980 bis 2009 an fünf Kindern sexualisierte Gewalt begangen hat, der eine pädosexuelle Veranlagung des Geistlichen zugrunde liegt. Demnach hat der Priester, über den rund drei Jahrzehnte währenden Tatenzeitraum „ein Setting entwickelt, das ihm den Zugang zu Kindern ermöglichte, die nicht in vollem Umfang unter dem Schutz der Gemeindenähe sicher aufgehoben waren“.

Aus dem Untersuchungsbericht geht hervor, dass Bischof Dr. Josef Homeyer und der damalige Personalchef, Domkapitular Werner Holst, als Entscheidungsträger im Jahr 1992 den Pfarrer Georg M. aus der Pfarrgemeinde Christ König (Salzgitter-Bad) in die Pfarrgemeinde St. Marien (Cuxhaven) versetzt haben, obwohl sie durch das Jugendamt Salzgitter über Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch den Geistlichen in Kenntnis gesetzt worden waren.

„Im konkreten Fall Georg M. wäre es die absolute Pflicht des Bischofs und des Bistums gewesen, sich um die Betroffenen zu sorgen und die Begehung weiterer Straftaten zu verhindern”, sagt Generalvikar Martin Wilk.

Für seinen Bericht hat der Jurist Rosenbusch zwischen Januar und Mai 2021 mit mehr als 50 Zeuginnen und Zeugen gesprochen, personen- und gemeindebezogene Akten aus dem Bistumsarchiv und aus Pfarrarchiven ausgewertet, Presseveröffentlichungen zur Causa Georg M. genutzt und weitere eigene Recherchen getätigt.

Unterstützt wurde Rosenbusch in seinen Nachforschungen von einer eigens dafür gebildeten Projektgruppe, der Fachleute des Bistums sowie die Obfrau der derzeit laufenden Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der Amtszeit des verstorbenen Bischofs Heinrich Maria Janssen, Antje Niewisch-Lennartz, angehörten.

Der Geistliche Georg M. war nach seiner Weihe zum Priester im Jahr 1969 als Kaplan in den Pfarrgemeinden bzw. Kirchorten in Bad Gandersheim (St. Maria Himmelfahrt), Groß Ilsede (St. Bernward), Salzgitter-Gebhardshagen (St. Gabriel) und Uelzen (Zum göttlichen Erlöser) tätig. Als Pastor oder Pfarrer arbeitete der Priester in Ronnenberg (St. Thomas Morus), Lehre (St. Martin), Salzgitter (Christ König) und Cuxhaven (St. Marien), ehe er 2005 in den Ruhestand versetzt wurde.

Als Ruhestandsgeistlicher war Georg M. ab 2009 in Wolfenbüttel (St. Petrus) eingesetzt. Anlass für die Untersuchung waren Angaben von Zeugen, die der Pfarrer der Pfarrei St. Petrus in Wolfenbüttel, Matthias Eggers, im Herbst 2020 erhalten hatte.

Der Untersuchungsbericht von Wolfgang Rosenbusch ist unter dem folgenden Link im pdf-Format verfügbar. Um Betroffene und weitere Zeitzeugen zu schützen, sind deren Namen im Bericht anonymisiert. Die Namen von Verantwortungsträgern des Bistums Hildesheim werden genannt.

https://www.bistum-hildesheim.de/downloads/

Für Betroffene von sexualisierter Gewalt gibt es im Bistum Hildesheim professionelle Ansprechpersonen, die von der Kirche unabhängig sind. Die Kontaktdaten dieser vier Fachleute sind unter dem folgenden Link zu finden: www.bistum-hildesheim.de/missbrauch.

Der Beraterstab in Fragen sexualisierter Gewalt ist telefonisch (05121-17 48 266) und per E-Mail erreichbar (beraterstab@bistum-hildesheim.de).

Menschen, die sich zum Inhalt des Untersuchungsberichtes äußern möchten, können sich an folgende Kontaktpersonen des Bistums Hildesheim wenden. Sie sind zu den unten genannten Zeiten unter der Telefonnummer (05121) 307 330 erreichbar.

Gemeindereferentin Martina Forster (erreichbar am 17.06.2021 von 15 bis 18 Uhr).
Diakon Martin Wolf (erreichbar am 17.06.2021 und 18.06.2021, jeweils von 15 bis 18 Uhr).
Diplom-Psychologin Annette Karr-Schnieders (erreichbar am 18.06.2021 von 15 bis 18 Uhr).

PR

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