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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Grohnde

GROHNDE. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Kernkraftwerks Grohnde (KWG) fristgerecht über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung nach Kriterium E (eilt) 2.1.1 (INES 0) informiert. Nach der Meldeverordnung ist eine Funktionsstörung im Sicherheitssystem oder sonstigen sicherheitstechnisch wichtigen System meldepflichtig.

Im Rahmen der allgemeinen Instandhaltung wurde an einem der vier Notstromdiesel ein Kühlwasserverlust festgestellt. Die Ursachenanalyse ergab eine Undichtigkeit an einem Turbolader des Notstromdiesels. Da vorübergehend ein anderer Notstromdiesel wegen geplanter Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung stand, kann nicht ausgeschlossen werden, dass für einige Stunden nur zwei der vier Notstromdiesel einsatzbereit waren. Für die sichere Störfallbeherrschung hätte dies jedoch ausgereicht.

Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage und war ohne sicherheitstechnische Bedeutung.

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